Schweizerische Bundesanwaltschaft zieht sich im Fall Lauber zurück
Die Schweizerische Bundesanwaltschaft zieht sich zurück: Der Fall Michael Lauber soll von einem ausserordentlichem Bundesanwalt bearbeitet werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Schweizerische Bundesanwaltschaft zieht sich im Fall Michael Lauber zurück.
- Seine Anzeigen werden von einem ausserordentlichen Bundesanwalt geprüft.
- Dies, weil die Strafbestände von einem Behördenmitglied des Bundes begangen wurden.
Die Berner Justiz will die gegen Bundesanwalt Michael Lauber und gegen Fifa-Präsident Gianni Infantino eingereichten Strafanzeigen nicht selber prüfen. Dabei soll sich die Schweizerische Bundesanwaltschaft zurückziehen, und die Arbeit einem ausserordentlichen Bundesanwalt überlassen.
Dies begründet die Berner Generalstaatsanwaltschaft schriftlich damit, dass die Straftatbestände von einem Behördenmitglied des Bundes begangen worden seien. Deshalb fielen die Strafanzeigen in die Zuständigkeit der Bundesgerichtsbarkeit. Christof Scheurer, Informationsbeauftragter der Berner Generalstaatsanwaltschaft, bestätigte am Freitag auf Anfrage eine entsprechende Meldung der Online-Ausgabe der «Neuen Zürcher Zeitung».
Die Zuständigkeit des Bundes gelte auch für die Anzeige gegen Gianni Infantino. Dies deshalb, weil im schweizerischen Recht die Anstiftung akzessorisch ausgerichtet sei, also abhängig sei von der Haupttat. Der Anstifter könne nur bestraft werden, wenn der Haupttäter die Haupttat mindestens strafbar versucht habe. Gemäss Strafprozessordnung werde der Anstifter einer Straftat von der gleichen Behörde verfolgt wie der Täter.
Schweizerische Bundesanwaltschaft darf nicht eingesetzt werden
Laut der Berner Generalstaatsanwaltschaft ist es Sache der Vereinigten Bundesversammlung als Oberaufsichtsbehörde, einen ausserordentlichen Bundesanwalt einzusetzen, nicht die schweizerische Bundesanwaltschaft. Diese Person werde schliesslich entscheiden müssen, ob ein hinreichender Tatverdacht bestehe, um ein Strafverfahren gegen Lauber beziehungsweise Infantino einzuleiten.
Vor ein paar Tagen war bekannt geworden, dass gegen Lauber und Infantino im Kanton Bern Strafanzeigen eingegangen sind. In den Anzeigen gegen Lauber geht es unter anderem um den Vorwurf der Begünstigung. Diesen Vorwurf erheben die Urheber der Anzeigen im Zusammenhang mit den nicht protokollierten Treffen Laubers mit Infantino. Infantino wird in einer Strafanzeige vorgeworfen, er solle Lauber zu Amtsmissbrauch, Amtsgeheimnisverletzung und Begünstigung angestiftet haben.