Schweizerisches Bundesgericht bestätigt Schaffhauser Volksabstimmung

Linus Walpen
Linus Walpen

Lausanne,

«Schweizerisches Bundesgericht bestätigt das Resultat der Schaffhauser Volksabstimmung vom Juni 2018». Diese Schlagzeile erfreut die einen und ärgert andere.

Heiratsstrafe
Das Bundesgericht in Lausanne annullierte die Volksabstimmung über die Heiratsstrafe. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Schweizer Bundesgericht hat die Abstimmung im Kanton Schaffhausen für gültig erklärt.
  • Die Beschwerde wurde abgewiesen, den Beschwerdeführer wurde aber teilweise recht gegeben.

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde zu der Abstimmung vom Juni 2018 im Kanton Schaffhausen abgewiesen. Bei der Volksabstimmung ging es um das Polizei- und Sicherheitszentrum und die Zusammenführung der Busbetriebe VBSH und RVSH.

Gegen die Abstimmung wurde Beschwerde erhoben, weil die Argumente der Gegner in den Abstimmungsunterlagen nicht ausreichen dargestellt worden seien.

Schweizerisches Bundesgericht gibt Beschwerdeführer teilweise recht

Das Bundesgericht gab den Beschwereführer recht. So hätten verschiedene Argumente aufgeführt werden sollen, die nicht in den Unterlagen veröffentlicht wurden.

Doch das Bundesgericht hält fest, dass die Vorlagen deutlich angenommen worden sind. So wären die Abstimmungen ohne die Mängel wahrscheinlich nicht anders ausgefallen. Das Gericht hat verfügt, dass den Beschwerdeführer keine Kosten auferlegt werden, wie «schaffhausernachrichten.ch» schreiben.

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