Schweizerisches Bundesgericht entscheidet über UBS-Kundendaten

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Lausanne,

2016 stellte die Steuerbehörde Frankreichs ein Gesuch: Sie verlangte die Lieferung von UBS-Kundendaten. Am Freitag entscheidet das schweizerische Bundesgericht.

Schweizerisches Bundesgericht
Das schweizerische Bundesgericht in Lausanne VD. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Heute entscheidet das Bundesgericht über die Lieferung von UBS-Kundendaten an Frankreich.
  • Betroffen sind Angaben zu rund 40'000 Konten.
  • Es geht um Steuerpflichtige, die womöglich nicht alle Vermögenswerte deklarieren.

Das schweizerische Bundesgericht fällt heute eine Entscheidung: Es geht darum, ob die Schweiz der französischen Steuerbehörde Informationen zu über 40'000 Konten bei der UBS liefern darf. Es geht um Namen der Inhaber und weitere Angaben. Der Fall ist für den Finanzplatz Schweiz von grossem Interesse.

Die französische Steuerbehörde stellte im Mai 2016 ein Amtshilfegesuch an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV). Basis des Gesuchs waren drei Listen.

Diese waren im Rahmen einer deutschen UBS-Untersuchung in den Jahren 2012 und 2013 in Nordrhein-Westfalen beschlagnahmt worden. Deutschland hatte die Listen an Frankreich weitergegeben.

Konkret bat die Steuerbehörde um die Namen, Geburtsdaten und Adressen der Kontoinhaber. Ausserdem forderte sie diese Angaben der wirtschaftlich Berechtigten und der Personen, die Rechte und Pflichten gegenüber den genannten Personengruppen haben. Zeitlich umfasst das Gesuch die Jahre 2010 bis 2015.

Schweizerisches Bundesgericht: Guthaben in Milliardenhöhe

Die französischen Steuerbehörden gaben an, die Vermögenswerte auf den Listen würden sich auf über 11 Milliarden Franken belaufen. Dies ging aus dem Sachverhalt des schweizerischen Bundesgerichts hervor.

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Schweizerisches Bundesgericht entscheidet: Frankreich bat um die Lieferung von UBS-Kundendaten zu 40'000 Konten. - Keystone

Bei der 2013 eingerichteten französischen Regularisierungsstelle sollen 45'000 Gesuche von Steuerpflichtigen eingegangen sein, die nicht alle Vermögenswerte versteuert hätten. Insgesamt seien 5,5 Milliarden Euro an Steuern und Strafzahlungen eingenommen worden. 91 Prozent der Vermögen hätten Schweizer Finanzinstitute betroffen.

Auf der ersten Liste mit über 1000 Kontonummern sind die Namen der französischen Steuerpflichtigen aufgeführt. Eine Überprüfung habe ergeben, dass 97 Prozent der Genannten tatsächlich in Frankreich steuerpflichtig gewesen seien. Das führte die französische Steuerbehörde diesbezüglich aus.

Steuerprüfung durchgeführt

Bei rund einem Drittel der Konten auf dieser Liste sei eine Steuerprüfung durchgeführt worden. Die Ergebnisse hätten gezeigt, dass die Angaben sehr verlässlich seien.

Auch bei den zwei weiteren Listen, die keine Namen enthalten, hat die Steuerverwaltung Abgleiche mit ihr bekannten Kontonummern vorgenommen. Es ergaben sich 5000 Treffer, bei total aufgeführten 45'000 Kontonummern.

Diese seien beim Amtshilfegesuch ausgeklammert worden. In Anbetracht des Gesamtzusammenhangs könne deshalb davon ausgegangen werden, dass auf den beiden letzten Listen französische Steuerpflichtige aufgeführt seien.

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