Schwyzer Jurist verurteilt
Ein Schwyzer Jurist hat ein Foto eines Neonazis mit Hakenkreuz, dem er im Zug begegnete, auf Facebook gepostet. Das Bild machte seine Runde und landete beim Abgelichteten selbst. Er reichte Klage ein und gewann den Prozess.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Schwyzer Jurist verlor den Prozess gegen einen Neonazi.
- Der Anwalt beschimpfte den Mann, welcher ein Band mit Hakenkreuz um den Arm trug, in einem Facebook-Post.
Ein Jurist aus Lachen SZ wurde von einem jungen Neonazi, der der rechtsextremen Gruppierung «Kameradschaft Heimatland» angehört, verklagt. Der Jurist beschimpfte den jungen Mann online. Dies berichtete «der Bote der Urschweiz».
Der Junge sass dem Juristen, welcher auf dem Weg zur Arbeit war, in der S-Bahn gegenüber. Am Arm trug der Neonazi ein Band mit Hakenkreuz und dem Schriftzug «Jugendsturm».
Schockiert über das Erscheinungsbild des jungen Mannes fotografierte der Jurist diesen und postete es anschliessend auf seinem privaten Facebook-Account. In seinem Post äusserte er sich besorgt über die öffentliche Haltung des Mannes und fordert seine Mitmenschen auf, «wachsam zu bleiben». Dazu schrieb er: «Diese braunen Kackfressen braucht keiner.»
Neonazi erfährt von Post
Kurze Zeit darauf erfährt der Neonazi von dem Facebook-Post und reicht Klage ein. Als Folge entschuldigte sich der Jurist beim Mann und erklärte ihm, dass es in seiner Familie Holocaust-Opfer gab.
Der Fall ging vors Bezirksgericht. Wie das Gericht gegenüber «Blick» bestätigt, wurde der Anwalt mit einer Geldbusse von 20 Tagessätzen à 190 Franken verurteilt.
Das Urteil ist unverhältnismässig
Der Anwalt, welcher sich selbst vertritt, findet das Urteil unverhältnismässig. «Ich wollte Dampf ablassen und mein Umfeld auf die Thematik aufmerksam machen», sagt er. Er bedauert jedoch, dass er sich im Ton vergriffen hätte.