Seco pocht auf Pflicht der Kantone bei Durchsetzung von Sanktionen
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) will mit einem Merkblatt über die Meldepflichten der Sanktionen im Finanz- und Güterbereich informieren.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Seco will ein Merkblatt bezüglich der Sanktionen gegenüber Russland ausstellen.
- Es soll Kantone über die Meldepflicht von Handelsregister- und Steuerämter informieren.
Mit einem Merkblatt für Kantone will das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) Sanktionen gegenüber Russinnen und Russen in der Schweiz durchsetzen. Das Blatt informiert die zuständigen Stellen in den Kantonen über die Meldepflichten.
Das Seco hatte festgestellt, dass es in verschiedenen Kantonen Unsicherheiten und offene Fragen gab. Dies rund um die Durchsetzung der internationalen Sanktionen gegen Russland, wie es am Freitag schrieb.
Wirtschaftsminister Guy Parmelin hat daraufhin mit den Präsidenten der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) die Bedürfnisse der Kantone geklärt. Ebenso mit der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK).
Inhalt des Merkblatts
Im Merkblatt ist die Rolle der Kantone bei der Durchsetzung der internationalen Sanktionen beschrieben. Ebenso die Meldepflichten von Handelsregister-, Grundbuch- und Steuerämtern.
Bis vor einer Woche hatte die Schweiz nach Angaben des Seco russische Gelder und Werte - etwa Liegenschaften - gesperrt. Dies in Höhe von 5,75 Milliarden Franken. Das Seco erwartet namentlich von den Banken, dass sie sich an die Schweizer Rechtsordnung halten. Dazu gehöre die Meldepflicht über gesperrte Vermögenswerte.
Auch kantonale Ämter, etwa Steuerbehörden, sieht das Seco in der Bringschuld bei der Suche nach sanktionierten Vermögenswerten. Dies sagte Erwin Bollinger, Leiter des Leistungsbereichs bilaterale Wirtschaftsbeziehungen, vergangene Woche vor den Medien.