Sicherheitsprüfung von Flughafenpersonal wird erweitert

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Bern,

In der Schweiz sollen ab nächstem Jahr die Sicherheitsbestimmungen an Flughäfen verschärft werden. Neu soll auch das Personal stärker kontrolliert werden.

Die Sicherheitsprüfung des Flughafenpersonals im Sicherheitsbereich wird vertieft. (Symbolbild)
Die Sicherheitsprüfung des Flughafenpersonals im Sicherheitsbereich wird vertieft. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Das Wichtigste in Kürze

  • Nächstes Jahr sollen neue Sicherheitsbestimmungen an Flughäfen in Kraft gesetzt werden.
  • Somit gleicht die Schweiz ihre Sicherheitsmassnahmen jenen der EU an.
  • Die gesetzliche Grundlage wurde mit dem Terrorismus-Gesetz bereits geschaffen.

Ab kommendem Jahr wird das Personal an den Flughäfen genauer unter die Lupe genommen. Der Bundesrat hat am Mittwoch entschieden, die gesetzliche Grundlage für eine vertiefte Sicherheitsprüfung vorzeitig in Kraft zu setzen.

Sicherheitsstandards an EU angepasst

Die Schweiz gleicht damit die Sicherheitsprüfung des Flughafenpersonals an jene der EU an.

An Flughäfen gelten heute sehr hohe Sicherheitsstandards, heisst es in einer Mitteilung. Dazu gehöre auch die Überprüfung des Personals, das im Sicherheitsbereich eines Flughafens arbeitet. Da die EU die Vorgaben für diese sogenannte Zuverlässigkeitsüberprüfung erweitert hat, ist die Schweiz zur Übernahme dieser neuen Vorgaben verpflichtet. So müssen neu zwingend polizeiliche und nachrichtendienstliche Informationen eingeholt werden.

Durch neues Gesetz schnelle Umsetzung möglich

Die dafür notwendigen gesetzlichen Grundlagen wurden mit dem PMT geschaffen, das die Stimmberechtigten am 13. Juni angenommen hatten.

Die entsprechenden Artikel müssen nicht auf Verordnungsstufe konkretisiert werden und können somit vorzeitig auf den 1. Januar 2022 in Kraft treten. So halte die Schweiz die Frist der EU für die Umsetzung der erweiterten Sicherheitsprüfung ein, schreibt der Bundesrat. Das ganze PMT und die dazugehörige Verordnung treten laut Mitteilung voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2022 in Kraft.

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