Siebter Streiktag von Bernard Rappaz für seine Patenkinder

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Sion,

Hanfbauer Bernard Rappaz zog vor sieben Tagen in den Hungerstreik. Er protestiert damit gegen einen Entscheid der Kesb in Sitten.

Bernard Rappaz protestiert vor den Gebäuden der Walliser Kesb gegen die Fremdplatzierung von drei Kindern.
Bernard Rappaz protestiert vor den Gebäuden der Walliser Kesb gegen die Fremdplatzierung von drei Kindern. - sda - Keystone/LAURENT GILLIERON

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Walliser Hanfbauer Bernard Rappaz zog erneut in den Hungerstreik.
  • Grund ist die Fremdplatzierung von drei Kindern, darunter seine Patenkinder.

An seinem siebten Hungerstreiktag hat Bernard Rappaz vor den Büros der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde in Sitten gegen die Fremdplatzierung von drei Kindern, darunter seine Patenkinder, protestiert. Die Behörden verweisen auf ein Urteil des Kantonsgerichts.

Das 11-jährige Mädchen und die 24 Monate alten Zwillinge sind seit dem 13. August vergangenen Jahres in einem Heim und einer Pflegefamilie untergebracht. Ein Entscheid, der den bald 69-jährigen Rappaz dazu veranlasste, am 20. Januar in den Hungerstreik zu treten. Er wird von einem Aktionskomitee unterstützt, das von den Eltern gebildet wurde und diese Unterbringung als «ungerecht» erachtet.

Der Fall ist nämlich komplex. Die Zwillinge, Göttikinder des als streitbarer Walliser Hanfbauer landesweit bekannt gewordenen Rappaz, wurden nach einer Leihmutterschaft im Ausland geboren. Dieses Verfahren ist in der Schweiz verboten und das Paar hatte versucht, dies vor den Walliser Behörden zu verbergen. Dies brachte ihnen eine Verurteilung wegen Falschangaben ein.

Rappaz hat Unterstützer

Um die Geburt der Kinder zu legalisieren, leiteten die Eltern ein Adoptionsverfahren ein, das sie jedoch als «zu langsam und voller administrativer Hürden» empfanden. Sie beschlossen, in Freiburg neue Schritte einzuleiten, «wo die Verfahren weniger komplex schienen», wie die aus diesem Kanton stammende Mutter gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA erklärte.

Das Walliser Sozialamt wurde informiert und stützte sich auf die verschiedenen Elemente des Dossiers. Nach einer Intervention der Freiburger Polizei liess es die Kinder fremdplatzieren.

Rappaz wurde bei seinem Protest vor der Walliser Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) von mehreren Personen unterstützt, darunter die Mutter der drei Kinder. Sie verteilten Flugblätter an Passanten.

Rappaz glaubt, dass die Behörden mit diesem Fall auf die schiefe Bahn geraten sind. «Die Kleine hat ihre Eltern weder an Weihnachten, noch an ihrem Geburtstag, noch an Neujahr gesehen. Und die Zwillinge wurden an einem Ort untergebracht, der den Eltern nicht mitgeteilt wurde. Es sind die Walliser Behörden, die Misshandlungen begehen». Er bedauert auch, dass alle seine Briefe «systematisch unbeantwortet» blieben.

Die Walliser Behörden verweisen ihrerseits auf das am vergangenen Freitag veröffentlichte Urteil des Kantonsgerichts. Dieses teilt die Ansicht der Kesb, welche eine Fremdplatzierung der Kinder angeordnet hatte. In diesem Urteil, das Keystone-SDA vorliegt, hält das Gericht fest, dass das Paar «zahlreiche falsche Informationen» über die Geburt der Zwillinge, aber auch über seine Vorgeschichte gegeben hat.

Mutter erhielt Gefängnisstrafe

Die Kesb beobachtete zwar nicht eine unmittelbare Gefährdung der Zwillinge, stellte jedoch fest, dass die Mutter 2013 in Frankreich wegen Kindesaussetzung und schwerer Gewaltanwendung gegen ihre beiden älteren Töchter zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden war, schreibt das Kantonsgericht.

«Das sind Fakten, die etwa zehn Jahre alt sind», entgegnete die Mutter der Kinder. «Das hat nichts mit dem zu tun, was jetzt passiert. Es gab keine Misshandlung meiner Tochter oder der Zwillinge. Es gibt keinen Grund, sie uns wegzunehmen».

In ihrer Einschätzung erinnert die Kesb auch an einen Vorfall im Sommer 2021, als die Beschwerdeführer die beiden eineinhalb Jahre alten Zwillinge in der Obhut des neuneinhalb Jahre alten Mädchens beliessen.

Das Elternpaar reichte beim Bundesgericht eine Beschwerde ein. Das oberste Gericht erklärte diese jedoch für unzulässig. Rappaz erklärte am Mittwoch. dass er seinen Hungerstreik erst nach der Rückkehr der Kinder abbrechen werde.

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