Coronavirus: Mutter steckt Kinder absichtlich an – Körperverletzung!
Eine Frau aus dem Kanton Bern steckt sich selbst und ihre Kinder mit dem Coronavirus an. Laut Rechtsexperten ist das womöglich ein Fall von Körperverletzung.

Das Wichtigste in Kürze
- Eine Mutter aus dem Kanton Bern steckte ihre Familie bewusst mit Corona an.
- Laut Rechtsexperten kann dies einen Fall von Körperverletzung darstellen.
- Der Arzt, der die Familie hierbei unterstützte, verstiess wohl gegen das Medizinrecht.
Impfskeptiker kennen verschiedene Wege, die von ihnen so gemiedene Impfung gegen das Coronavirus zu umgehen. Sei es ein gefälschtes Zertifikat oder der schlichte Verzicht auf Restaurant-Besuche und dergleichen. Eine Frau aus dem Kanton Bern geht nun sogar einen Schritt weiter: Sie steckt kurzerhand sich selbst und ihre Kinder mit Corona an, berichtete der «Tages-Anzeiger». Die ganze Aktion sei von einem Hausarzt kontrolliert und begleitet worden.
Das kann nicht nur gesundheitlich, sondern auch juristisch ins Auge gehen. «Schon alleine die Selbstinfektion kann strafbar sein.» Dies erklärt Evalotta Samuelsson von der auf Medizinrecht spezialisierten Kanzlei Advomed gegenüber Nau.ch.
Zwar gefährde man in der Selbstisolation keine Dritten. «Doch kommt es zum Spitaleintritt, wird das Spital-Personal gefährdet.» Samuelsson verweist auf die zahlreichen Toten unter Ärzten und Pflegenden in Italien während der ersten Welle.
Eigene Kinder mit Coronavirus anzustecken ist eine Straftat
Und was die Infektion der eigenen Kinder angeht: «Man stellt die eigene Ideologie über das Wohle des Kindes.» Dies sei nicht nur «total daneben», sondern unter Umständen auch ein klarer Fall von Körperverletzung. Hier sei der Schweregrad des Infektions-Verlaufs massgebend.

«Schwere Verläufe bei Kindern sind zwar selten, können aber vorkommen. Auch bei Kindern ist Long Covid ein Thema», so die Rechtsexpertin.
Der Arzt begehe hingegen keine Straftat, solange er bei der Infektion keine aktive Rolle spielt. Doch: «Allenfalls kann von einem Verstoss gegen das Medizinrecht die Rede sein.» Dies, sofern der Arzt die Selbstinfektion befürwortet.
Absichtliche Ansteckung mit Coronavirus – mehrere Jahre Haft möglich
Auch laut Fabian Teichmann, Rechtsanwalt der Kanzlei Teichmann International, kann die absichtliche Ansteckung verschiedene Strafbestände erfüllen. «Die Verbreitung menschlicher Krankheiten kann mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.» Das sei aber ausdrücklich bei der Übertragung «gefährlicher Krankheiten» der Fall. Dies wiederum sei bei einer Covid-Infekion juristisch noch nicht restlos geklärt.

Auch sei es eine Frage der Einwilligung. Doch: Im Falle von einer Covid-Infizierung von Kindern «kann nicht blindlings von einer Einwilligung ausgegangen werden.» Hier bestehe unter Umständen eine Verletzung der Fürsorgepflicht.
Teichmann zitiert aus dem entsprechenden Gesetzestext: «Wer seine Fürsorge- oder Erziehungspflicht gegenüber einer minderjährigen Person verletzt oder vernachlässigt [...], wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.» Auch sei es nicht auszuschliessen, dass sich die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) einschaltet.