Die russische Botschaft in der Schweiz möchte am 9. Mai wieder eine Siegesfeier auf dem Hörnli abhalten. Die Basler Regierung stellt strenge Bedingungen.
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Friedhof Hörnli: Die Siegesfeier am 9. Mai. (Archivbild) - Twitter @rusembswiss

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Siegesfeier der russischen Botschaft findet am 9. Mai auf dem Hörnli wieder statt.
  • Die Basler Regierung stellt dieses Mal strenge Auflagen für die Durchführung der Feier.
  • Laut Regierungssprecher Marco Greiner wäre ein Verbot heikel.
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Jedes Jahr am 9. Mai hält die russische Botschaft in der Schweiz eine Siegesfeier am sowjetischen Ehrengrab auf dem Friedhof Hörnli ab. Doch dieses Mal stellt die Basler Regierung strenge Auflagen für die Gedenkfeier.

Wie die «BaZ» berichtet, habe die Basler Regierung bei der Botschaft interveniert. Es wurde darum gebeten, den Anlass in Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg abzusagen – ohne Erfolg.

«Zu unserem Bedauern hat die russische Botschaft auf einem Besuch bestanden», so der Regierungssprecher Marco Greiner gegenüber der Zeitung. Laut ihm solle der Friedhof als Ort der Ruhe und der Andacht nicht gestört werden.

Strenge Auflagen für die Durchführung der Siegesfeier

«Das Verbot eines Friedhofsbesuchs ist aus grundrechtlichen Gründen heikel.» Der Grundrechtsschutz werde «zu Recht» in der Schweiz hoch gehängt, betont Greiner.

Demnach hat die Regierung strenge Auflagen für die Durchführung der Feier gemacht. Referenzen auf den Krieg dürfen nicht vorkommen. Der Regierungssprecher schreibt: «In den Auflagen an die russische Botschaft ist ausdrücklich enthalten: jegliche, auch symbolhafte Bezugnahme auf den Krieg gegen die Ukraine soll unterbleiben.»

Der Besuch der Botschaft wird zudem zeitlich und auf Anzahl der Begleitpersonen beschränkt.

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