«Sirup-Artikel» stoppt Glühwein-Aktion in Bern
Mit einem 4-für-3-Angebot wollten Berner Weihnachtsmärkte die Glühwein-Liebhaber anlocken. Die Aktion scheidet die Geister – und verstösst gegen das Gesetz.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Berner Weihnachtsmärkte haben einen Glühwein-Pass ins Leben gerufen.
- Die Rabattaktion kommt bei vielen gut an – doch ist nun bereits wieder beendet.
- Denn: Laut dem Kanton wäre der Alkohol dadurch zu günstig.
Glühwein gehört für viele zu einem Weihnachtsmarkt dazu. Umso lieber, wenn man drei bezahlt und den vierten kostenlos bekommt. Genau auf diese Art wollten mehrere Berner Weihnachtsmärkte in diesem Jahr neue Kundschaft anlocken – doch daraus wird nun nichts.
Die Aktion hätte im Rahmen eines sogenannten «Glühwein-Passes» umgesetzt werden sollen, wie SRF in der Sendung «Schweiz aktuell» berichtet.
Die Idee: Wer auf drei verschiedenen Weihnachtsmärkten ein Getränk konsumiert, soll das vierte gratis erhalten.
Besucher freuen sich – «beste Lösung ever»
Manuela Angst, Geschäftsführerin der beteiligten Tourismusorganisation Bern Welcome, erklärt: «Die Kampagne haben wir lanciert, um die Vielfalt der verschiedenen Weihnachtsmärkte aufzuzeigen.» Die Gäste sollten dazu animiert werden, nicht nur einen Markt zu besuchen. Angst betont jedoch, dass nicht nur alkoholische Getränke Teil der Aktion gewesen seien.
Die von SRF befragten Besuchenden sind grösstenteils begeistert von der Aktion. «Eine sehr gute Idee. Wir hätten wohl schon einen oder zwei gratis», sagt eine Frau. «Ich profitiere gerne von einem Gratis-Glühwein», sagt eine andere.
Ein Mann, der nach eigenen Angaben bereits den vierten Glühwein trinkt, spricht sogar von der «besten Lösung ever».
Eine Besucherin äussert jedoch auch leise Kritik. «Ich denke, für jemanden, der ein Alkoholproblem hat, ist es vielleicht suboptimal.»
Ähnlich klingt es auch beim Blauen Kreuz Bern, das sich für Suchtkranke einsetzt. Präventionsleiter Ruedi Löffel hält den Rabatt für «keine gute Idee». Gerade in der Weihnachtszeit, in der viele ohnehin schon etwas viel trinken würden.
Alkoholfreie Getränke müssen günstiger sein als Alkohol
Und tatsächlich verstösst die Aktion auch gegen das Gesetz. Doch warum?
Im Berner Gastgewerbegesetz steht, dass die Abgabe von Gratis-Alkohol verboten ist. Da man aber die ersten drei Getränke selbst zahlt, ist dieser Artikel hier nicht anwendbar. Es handelt sich gemäss der Orts- und Gewerbepolizei der Stadt Bern de facto nicht um Gratis-Glühwein. Weshalb die Aktion aus dieser Sicht legal ist.
Das Problem ist jedoch der sogenannte «Sirup-Artikel». Demnach müssen mindestens drei alkoholfreie Getränke billiger angeboten werden als das billigste alkoholische Getränk. Das war mit dem vergünstigten Glühwein nicht mehr der Fall.
«Wir haben im Vorfeld nicht alles richtig abgeklärt», gibt Angst von Bern Welcome zu. «Jetzt haben wir den Fehler korrigiert und die Glühwein-Pässe zurückgezogen.» Die 5000 Exemplare sind demnach ungültig.
Bern ist in der Schweiz indes kein Einzelfall. In 22 von 26 Kantonen gibt es laut einer Übersicht des Bundes einen «Sirup-Artikel», wobei die genaue Umsetzung variieren kann. Lediglich Neuenburg, Schwyz, Thurgau und Zug kennen keine solche Regelung.