SLKK: BAG fällt ein scharfes Urteil
Wegen des Todes eines Krebspatienten wurde die Zürcher Krankenkasse SLKK vom BAG unter die Lupe genommen.
Das Wichtigste in Kürze
- Das BAG leitet ein Verfahren gegen die Krankenkasse SLKK ein.
- Dabei stossen sie auf zahlreiche Mängel, die so rasch wie möglich behoben werden müssen.
Die Zürcher Krankenkasse SLKK weigerte sich lange, einem krebskranken Patienten die nötige Therapie zu bezahlen. Der Patient verstarb deshalb im April 2021.
Das BAG leitet nach diesem Fall ein aufsichtliches Verfahren gegen die Krankenkasse ein. Wie «NZZ» berichtet, fällt das Urteil scharf aus: «Wir sind auf schwerwiegende und zahlreiche Mängel bei der SLKK gestossen.»
Das BAG teilte mit, dass ein solcher Mangel nicht nur bei diesem konkreten Fall stattgefunden habe, sondern generell.
Die Krankenkasse muss diese Mängel schnell wieder beheben. Das BAG verlangt in 15 Weisungen mehrere Massnahmen, die überwacht werden.