Was bei einem Kassenwechsel zu beachten ist

Keystone-SDA
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Bern,

In einem neu verschickten Faktenblatt informiert das BAG dazu, was bei einem Krankenkassenwechsel zu beachten ist. Hier die wichtigsten Punkte.

Krankenkassenprämien Coronavirus
55'000 Haushalte in Zürich müssen erhaltene Prämienverbilligungen zurückzahlen. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Heute soll Bundesrat Berset die neuen Krankenkassen-Prämien vorstellen.
  • Am Sonntag hat das BAG nun ein Faktenblatt zum Krankenkassenwechsel veröffentlicht.

Wer angesichts steigender Prämien die Krankenkasse wechseln will, muss die aktuelle Krankenversicherung bis zum 30. November kündigen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfiehlt, die Kündigung schriftlich vorzunehmen und sie eingeschrieben oder per A-Post Plus zu versenden.

Auf diese Weise hat die oder der Versicherte einen Beweis für die Sendung in der Hand. Das schreibt das BAG in einem Faktenblatt zum Wechsel der Krankenkasse. Es rät auch, die Kündigung bis spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist abzuschicken. Gleichzeitig sollte man sich bei einer anderen Krankenkasse anmelden.

Neue Offerte nicht nötig

Es ist nicht nötig, vor dem Kassenwechsel eine Offerte des neuen Krankenversicherers einzuholen.

Die Mitgliedschaft bei der bisherigen Krankenkasse endet erst, wenn die neue Krankenkasse die bisherige informiert hat. Sie muss erklären, dass die versicherte Person bei ihr ohne Unterbrechung des Versicherungsschutzes versichert ist. Dies muss sie auch der versicherten Person mitteilten.

Versicherte können aber die bisherige Krankenkasse trotz fristgerechter Kündigung nicht verlassen, wenn sie Schulden bis Ende Jahr nicht beglichen haben.

Krankenkasse Rechnung
Rechnungen. (Symbolbild) - pixabay

Wenn die Grundversicherung gekündigt wird, darf die Krankenkasse die versicherte Person nicht zwingen, eine Zusatzversicherung ebenfalls zu kündigen.

Der Versicherte darf auch noch von sich aus die Zusatzversicherung kündigen. Für Zusatzversicherungen gelten in der Regel andere Kündigungsfristen als für die Grundversicherung. Diese Fristen sind in den allgemeinen Versicherungsbedingungen des Versicherers festgehalten.

Unabhängiger Prämienrechner des BAG

Das BAG bietet einen Prämienrechner an, mit dem sich Versicherte einen Überblick über die verschiedenen Versicherungsangebote und Prämien verschaffen können. Damit kann auch der Spareffekt berechnet werden, welcher mit einem Kassenwechsel verbunden ist.

Auf der Internetseite mit diesem Rechner finden sich auch Musterbriefe für die Kündigung der Grundversicherung. Zudem auch für die Anmeldung bei einer neuen Krankenkasse.

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