So sieht die Kinderbetreuung in ihrem Kanton aus

Lorin Pulfer
Lorin Pulfer

Bern,

Ab Montag, dem 16. März, bleiben die Schulen geschlossen – oder doch nicht ganz? Viele Kantone bieten Kinderbetreuung an.

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Das Angebot ist primär für Eltern gedacht, die gelegentlich Schwierigkeiten haben, Arbeit und Kinderbetreuung unter einen Hut zu bringen. (Symbolbild) - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab dem 16. März ist der Präsenzunterricht in Schweizer Schulen verboten.
  • Die Kinderbetreuung fällt nun in die Verantwortung der Eltern.
  • Ist keine Betreuung möglich, greifen die meisten Kantone ihren Bürgern unter die Arme.

Die Präsenzpflicht für Schülerinnen und Schüler wird ab dem 16. März bis mindestens dem 4. April aufgehoben. Die Kinder müssen zu Hause bleiben, dies entscheidet der Bundesrat am Freitag.

Für viele arbeitende Eltern stellt die neue Situation eine grosse Herausforderung dar. Wer passt auf den Nachwuchs auf?

Alain Berset
Alain Berset informiert über die neuen Massnahmen gegen das Coronavirus. - Keystone

Die Grosseltern sind keine Lösung. Deshalb – geht es nach dem Bundesrat – müssen die Kantone eine Lösung finden. Diese sieht in vielen Kantonen unterschiedlich aus.

Wo sind die Kitas noch offen?

Die Kindertagesstätten sind in den meisten Kantonen weiterhin normal geöffnet. Im Kanton Jura können jedoch nur Eltern mit Anstellungen in der Gesundheitsbranche darauf zurückgreifen.

Ganz geschlossen werden die Kitas in den Kantonen Basel-Stadt, Wallis, Genf und Neuenburg. Auch die Kindertagesstätten im Kanton Freiburg schliessen komplett.

Noch keine Informationen liegen vom Kanton Zug und dem Tessin vor.

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Kitas sind in den meisten Kantonen weiterhin geöffnet. - Keystone

Wo gibt es Notbetreuung für Schüler?

Für Kinder, die nicht zu Hause betreut werden können, stellen fast alle Kantone ein Betreuungsangebot zur Verfügung. Doch auch hier gibt es Unterschiede: Wie der Kanton Basel-Stadt kommuniziert, steht die Notbetreuung nicht Eltern aus allen Berufsfeldern zur Verfügung. Sie gilt nur für «Erziehungsberechtigte, die in Gesundheitsberufen arbeiten oder sonstige zwingende Arbeitsverpflichtungen haben».

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Eine Mindestbetreuung soll zumindest in den Kanton Freiburg und Basel-Stadt bestehen bleiben. - Keystone

Der Kanton Freiburg geht noch einen Schritt weiter; hier werden minimale Leistungen für Kinder von Eltern, die in Bereichen arbeiten, «die für das Funktionieren der Gesellschaft zentral sind». Weiter werden auch Kinder betreut, die ansonsten von «besonders vulnerablen Personen und Personen mit erhöhtem Komplikationsrisiko» betreut werden können.

Auch bei der Notbetreuung haben noch nicht alle Kantone ihre Angebote kommuniziert. Von Zug und Schwyz liegen keine Informationen vor.

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