UNO

Sohn ist gegen Willen des Vaters in der Sonderschule – zieht vor UNO

Rahel Sutter
Rahel Sutter

Luzern,

Die schulpsychologischen Dienste stecken einen Buben (8) in die Sonderschule – gegen den Willen der Eltern. Der Vater zieht den Fall vor die UNO.

Autismus
Midelio wurde gegen den Willen seiner Eltern in die Sonderschule gesteckt (Symbolbild). - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit zwei Jahren wurde bei Midelio (8) Autismus festgestellt.
  • Er muss eine Sonderschule besuchen, seine Eltern wollen aber eine Regelschule für ihn.
  • Sein Vater zieht den Fall deswegen vor den Ausschuss der UNO-Kinderrechtskonvention.

Midelio (8) ist ein besonderer Bub. Mit nur zwei Jahren wurde bei ihm frühkindlicher Autismus diagnostiziert. Sein Vater, Ismail D., bemerkte schnell, dass sein Sohn anders war: «Er lebt in seiner eigenen Welt, und manchmal ist es sehr schwierig, da reinzusehen», sagt er dem «Tages-Anzeiger».

Als Midelio in den Kindergarten kam, entschied der schulpsychologische Dienst, den Buben in eine Sonderschule einzustufen. Eine Schule für Kinder mit geistiger Behinderung. Dies war ein Entscheid, der gegen den Willen seiner Eltern gefällt wurde.

Heute ist Midelio acht Jahre alt. Er geht im Kanton Luzern ausserhalb seines Wohnortes auf eine heilpädagogische Sonderschule. Vieler seiner Klassenkameraden leiden unter Autismus. «Sie können kaum miteinander reden oder spielen», so Midelios Vater.

«Ich bringe meinen Sohn jeden Morgen in eine Schule, in die ich nicht möchte.» Er sei überzeugt, dass er dort nicht angemessen gefördert werden könne. Denn der Vater des 8-Jährigen findet, dass sein Sohn von anderen Kindern in der normalen Schule stark profitieren könne.

Justizkampf bisher ohne Erfolg

Ismail D. und seine Frau haben seit zweieinhalb Jahren juristisch gegen diese Entscheidung gekämpft. Erst haben die Eltern den Entscheid beim kantonalen Bildungsdepartement angefochten. Dann folgte das Kantonsgericht und anschliessend das Bundesgericht – bisher war die Familie erfolglos.

In der Schweiz ist die Integration von Kindern mit besonderen Bedürfnissen in Regelschulen gesetzlich verankert. Das Behindertengleichstellungsgesetz und eine interkantonale Vereinbarung fördern diese Praxis.

Muss die Chancengerechtigkeit in der Schule verbessert werden?

Auch auf Bundesebene hat sich die Schweiz zur inklusiven Bildung verpflichtet. Sie hat die Behindertenrechtskonvention der UNO unterzeichnet. Diese fordert, dass Menschen mit Behinderungen zusammen mit anderen aus ihrem Umfeld zur Schule gehen können.

Midelios Fall geht zur UNO

Midelios Fall hat nun landesweite Aufmerksamkeit erregt: Sein Vater zieht als Erster in der Schweiz vor den Ausschuss der UNO-Kinderrechtskonvention und hofft auf Veränderungen. Das Urteil vom Bundesgericht soll vom Ausschuss geprüft werden.

Ismail D. sagt: «Ich wünsche mir, dass er – und alle anderen Kinder mit Behinderung – mit ihnen leben und wachsen kann.» Und das Wichtigste für ihn: «Dass Midelio später weiss, dass ich für ihn gekämpft habe».

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Kommentare

User #1652 (nicht angemeldet)

Ich selbst bin Sonder-und Traumapädagoge in einer Inklusionsschule und ich darf mit Fug und Recht behaupten, das Kinder mit besonderen Bedürfnissen nicht in einer Regelklasse beschult werden dürften. Zum einen ist dies extrem unfair gegenüber den anderen SuS, da ein Kind mit besonderen Bedürfnissen unendlich viel Aufmerksamkeit benötigt, teilweise massive verbale und körperliche Aussetzer an den Tag legt, die in einer Regelklasse nichts zu suchen haben. Wenn man ein Kind mit ADAS o.ä. sein eigen nennt, muss man auch dazu stehen, die gebotenen Möglichkeiten nutzen und nicht mit der Besonderheit seines eigenen Kindes andere Kinder in ihrem vorankommen hindern. Zu 90% liegt die Besonderheit des Kindes am Verhalten und psychischen Zustand der Eltern.

User #2648 (nicht angemeldet)

School in Switzerland is complicated.

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