Ein Streit um die Haare eines betrunkenen Solothurner Autofahrers landete vor dem Bundesgericht. Letztlich musste der Mann trotzdem seinen Fahrausweis abgeben.
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Die Haare eines Solothurner Autofahrers sorgten am Bundesgericht für Diskussionen. (Symbolbild) - Depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Solothurner Autofahrer musste nach einer Trunkenfahrt seinen Fahrausweis abgeben.
  • Aufgrund fehlender Kopfhaare musste die Haaranalyse mit seinen Beinhaaren gemacht werden.
  • Der Fall ging bis vor das Bundesgericht, welches die Resultate für zulässig befand.
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Die Länge der Beinhaare eines Mannes war kürzlich Gegenstand einer Debatte vor dem höchsten Gericht der Schweiz. Es ging um die Frage, ob diese Haare lang genug für eine biochemische Haaranalyse sind.

Der Fall begann mit einem Autofahrer aus dem Kanton Solothurn, der am 3. Juni 2021 wegen Trunkenheit am Steuer von der Polizei gestoppt wurde. Nachdem ein Atemalkoholtest einen Wert von 0,82 mg/l ergab, wurde ihm sein Führerschein entzogen.

Daraufhin ordnete die Motorfahrzeugkontrolle (MFK) eine verkehrsmedizinische Untersuchung an und entzog ihm vorsorglich den Führerausweis, wie die «Solothurner Zeitung» schreibt. Nach erfolgloser Beschwerde beim Solothurner Verwaltungsgericht musste er sich dieser Untersuchung unterziehen.

Führerscheinentzug und Bedingungen für Wiedererhalt

Aufgrund des Gutachtens entschied die MFK am 24. Dezember 2021, den Führerausweis auf unbestimmte Zeit zu entziehen und eine dreimonatige Sperrfrist zu verhängen. Die Bedingungen für den Wiedererhalt des Ausweises waren ein Nachweis von mindestens sechs Monaten Alkoholabstinenz und ein positives Ergebnis einer verkehrsmedizinischen Fahreignungsuntersuchung, einschliesslich einer Haaranalyse.

Der Autofahrer legte Beschwerde beim Solothurner Verwaltungsgericht ein, die jedoch abgewiesen wurde. Daraufhin wandte er sich an das Bundesgericht und beantragte die Aufhebung des Urteils. Er argumentierte, dass das Gutachten schwerwiegende Mängel aufweise und nicht den wissenschaftlichen Kriterien entspreche, schreibt die «Solothurner Zeitung».

Die Rolle der Beinhaare in der Haaranalyse

Das Bundesgericht stellte fest, dass für eine Analyse zwar «Primärhaar» (Kopfhaar) mit einer Länge von 3 bis 5 Zentimetern bevorzugt wird.

Fehlt solches jedoch, wie hier der Fall, kann auch auf «Sekundärhaar» wie Bart-, Brust- oder Beinhaare zurückgegriffen werden.

In diesem Fall waren es Beinhaare mit einer Länge von bis zu 3 Zentimetern. Das Gericht befand dies für zulässig und betonte, dass bei der Analyse die unterschiedliche Wachstumsgeschwindigkeit von Körper- und Kopfhaaren sowie eine entsprechende Messunsicherheit berücksichtigt worden seien.

Mussten Sie schon einmal einen Alkoholtest machen?

Das Bundesgericht unterstrich die Bedeutung der Haaranalyse sowohl zum Nachweis eines übermässigen Alkoholkonsums als auch zur Überprüfung der Einhaltung einer Abstinenzverpflichtung. «Die Resultate geben direkten Aufschluss über den Alkoholkonsum eines Probanden während einer bestimmten Zeit», so das Gericht.

Im Haar wird nach dem Alkoholkonsum das Abbauprodukt Ethylglucuronid (EtG) eingelagert, was Rückschlüsse auf den Konsum über einen längeren Zeitraum als bei einer Blutuntersuchung zulässt. Bei dem Autofahrer wurde eine EtG-Konzentration von 56 pg/mg festgestellt, was laut Bundesgericht auf einen starken, chronischen Alkoholkonsum in den letzten vier bis acht Monaten vor der Haarentnahme hindeutet.

Endgültige Entscheidung des Bundesgerichts

Das Bundesgericht bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und wies die Beschwerde ab. Es betonte, dass der Entzug des Führerausweises dazu dient, eine mögliche Gefährdung der Verkehrssicherheit durch einen ungeeigneten Fahrzeugführer zu verhindern und aus Gründen der Verkehrssicherheit angeordnet wird.

Zusätzlich zu dieser Entscheidung wurden dem Autofahrer Gerichtskosten in Höhe von 3000 Franken auferlegt.

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