Solothurner betrügt mit Fake-Van-Gogh – um Kinder durchzubringen
Ein Solothurner wurde wegen Betrugs verurteilt, nachdem er ein gefälschtes Van-Gogh-Gemälde als echt ausgegeben hatte.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein 44-jähriger Solothurner gab an, im Besitz eines Van Goghs zu sein.
- Von Käufern ergaunerte er damit mehr als eine Million Franken.
- Damit habe er seine Kinder finanzieren wollen. Jetzt muss er ins Gefängnis.
Ein 44-jähriger Mann hat vor dem Amtsgericht Solothurn-Lebern antraben müssen. Er war des gewerbsmässigen Betrugs und mehrfacher Veruntreuung angeklagt.
Was ist passiert?
Mehreren Personen versprach der Angeklagte eine rentable Investition: Einer Seniorin könne er einen Van Gogh für eine Million abkaufen. Später könne er diesen in einem Auktionshaus für ganze 50 bis 100 Millionen weiterverkaufen.
Den Investoren versprach er eine vollständige Rückzahlung sowie eine Gewinnbeteiligung.
Was diese nicht wussten: Die Seniorin existierte nicht – das Bild hingegen schon. Es handelte sich aber nur um eine gelungene Fälschung.
Laut einem Bericht der «Solothurner Zeitung» soll es sich um ein Fake-Gemälde von «Die Strassenarbeiter, Saint-Rémy 1889/1890» gehandelt haben. Im Jahr der Fertigstellung des Bildes ist der Künstler gestorben.
Das Lügengebilde
Der Beschuldigte selbst war im Besitz des gefälschten Gemäldes.
Er organisierte ein Gutachten und setzte die Investoren zeitlich unter Druck. Für die Präsentation engagierte er einen angeblichen Kunstexperten.
In Tat und Wahrheit war dies lediglich ein Kunsthändler. Auch engagierte er Sicherheitsleute aus seinem Fitnessstudio, um seinem Lügenkonstrukt mehr Glaubwürdigkeit zu verleihen.
19 Opfer
Der Betrüger knüpfte insgesamt 19 Investoren über eine Million Franken ab. Sein erstes Opfer war ein Treuhänder, der sich um die Schuldensanierung des Angeklagten kümmerte.
Weitere Geschädigte stammten aus dem Umfeld des Treuhandbüros sowie aus dem Bekannten- und Familienkreis dieser Personen.
Während der Verhandlung stand eine weitere Frage im Raum: Wussten die Geschädigten von der Fälschung?
Der Treuhänder sagte auf diese Frage: Er habe mit einem Risiko gerechnet, nicht aber mit einer Fälschung.
Das Schweizerische Institut für Kunstwissenschaft und die ETH Zürich analysierten das Bild. Sie stellten fest, dass für die Leinwand Fasern verwendet wurden, die es zu Van Goghs Lebzeiten noch nicht gab.
Der Mann – ein alleinerziehender Vater – gab an, das Geld gebraucht zu haben, um seine vier Kindern zu finanzieren. Er arbeitete zwischenzeitlich als Nachtwächter.
Ein Jahr Gefängnis
Das Gericht befand den Mann in allen Anklagepunkten für schuldig. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von 36 Monaten, davon 24 Monate bedingt, mit vier Jahren Probezeit.
Zusätzlich muss er 120 Tagessätze zu 70 Franken zahlen.
Das Gericht begründete das Strafmass mit fehlender Reue und Einsicht, berücksichtigte aber seine hohe Strafempfindlichkeit wegen seiner zwei minderjährigen Kinder.
Kunstfälschung ist weltweit ein grosses Geschäft: Erst vor rund einem Monat deckte die Polizei einen internationalen Kunstfischer-Ring in Europa auf. Die rund 40 Verdächtigten befanden sich in Italien, Spanien und Belgien.