Solothurner Regierung prüft Massnahmen für Stahlwerk Gerlafingen
Solothurns Regierung prüft Massnahmen zur Rettung des Stahlwerks Gerlafingen.
Die Solothurner Regierung begrüsst Sofortmassnahmen des Bundes für den Erhalt des Stahlwerks Gerlafingen.
Als Beitrag des Kantons zur Rettung der Arbeitsplätze soll eine Verlängerung der kantonalen Kurzarbeitsentschädigung über 18 Monate hinaus geprüft werden, wie der Regierungsrat am Dienstag mitteilte.
Der Erhalt des Stahlwerks habe «hohe Dringlichkeit und volkswirtschaftliche Priorität», weil dort über 50 Prozent des in der Schweiz anfallenden Stahlschrotts zu klimaneutralem Baustahl verarbeitet werde.
Der Regierungsrat begrüsse den Entscheid der Werksleitung, die angekündigten Entlassungen von 120 Mitarbeitenden auszusetzen, bis die Entscheide auf Bundesebene über Sofortmassnahmen vorlägen.
Unter anderem sollen die Schweizer Stahl- und Aluminiumwerke, als Grossverbraucher von Strom, einen Rabatt auf die Netznutzungsgebühren erhalten.
Verlängerung Kurzarbeitsentschädigung im Fokus
Als Beitrag zur Sicherung der Arbeitsplätze will die Solothurner Regierung prüfen, die Kurzarbeitsentschädigung für Mitarbeitende des Stahlwerks über 18 Monate hinaus zu verlängern.
Auch Massnahmen «zur Verbesserung der Liquidität» sowie eine temporäre Senkung von Abgaben und Gebühren seien denkbar, wobei «die gesetzlich mögliche Wirkung» bescheiden sei.
Eine Absage erteilte der Regierungsrat der Idee, dass sich der Kanton Solothurn am Stahlwerk beteiligt. Man wolle «keine Eigentümerverantwortung übernehmen», hiess es.
Es gehe darum, dass die Stahl Gerlafingen AG «nachhaltig gleich lange Spiesse» wie die ausländischen Konkurrenten erhalte, um als wichtiger Arbeitgeber weiter selbständig bestehen zu können.