Ringier

Spiess-Hegglin analysiert die geforderten Angaben von Ringier

Keystone-SDA
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Region Zug,

Ringier hat die von Jolanda Spiess-Hegglin geforderten Angaben zum Gewinn vorgelegt. Jetzt wertet Spiess-Hegglin die Daten aus.

Spiess-Hegglin
Das Kantonsgericht Zug stellte 2022 fest, dass der «Blick» mit vier Artikeln im Jahr 2014 und 2015 widerrechtlich die Persönlichkeit von Spiess-Hegglin verletzt hat. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/URS FLUEELER

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ringier-Verlag hat Jolande Spiess-Hegglin die geforderten Angaben übermittelt.
  • Es geht um den Gewinn durch «Blick»-Artikel über sie nach der Zuger Landammannfeier 2014.
  • Die ehemalige Kantonsrätin prüft jetzt die erhaltenen Daten.

Der Ringier-Verlag hat Jolanda Spiess-Hegglin termingerecht Informationen zum Gewinn herausgegeben, den er mit «Blick»-Artikeln über die ehemalige Zuger Kantonsrätin nach der Zuger Landammannfeier 2014 gemacht hatte. Spiess-Hegglin wertet die Angaben derzeit aus.

Nachdem der Ringier-Verlag ein Urteil des Zuger Kantonsgerichts Anfang September akzeptiert hatte, blieben dem Medienhaus 60 Tage Zeit, die entsprechenden Informationen zu liefern.

Jolanda Spiess-Hegglin
Jolanda Spiess-Hegglin vor dem Gebäude des Zuger Kantonsgerichts. - Keystone

Am Montag lief diese Frist ab. Wie Jolanda Spiess-Hegglin auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mitteilte, sind die Daten rechtzeitig eingetroffen. Sie habe sie vor einer Woche erhalten.

Es sei eine sehr technische Angelegenheit. Sie werte die Angaben derzeit aus, um eine Rechnung präsentieren zu können.

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