Sprengung von RhB-Viadukt hat juristisches Nachspiel

Etienne Sticher
Etienne Sticher

Chur,

Der RhB fehlte die Bewilligung für die Sprengung des Viadukts. Das Bundesamt für Verkehr hatte die Sprengung explizit nicht erlaubt.

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Vor vier Wochen wurde das Castielerviadukt gesprengt, das juristische Nachspiel dauert aber noch an. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Rhätische Bahn sprengte das Castielerviadukt ohne Genehmigung des Bundes.
  • Bei der Erlaubnis des Rückbaus war die Sprengung explizit ausgenommen.
  • Die RhB gesteht Fehler ein, beruft sich aber auf das grüne Licht der kantonalen Ämter.

Das alte Castielerviadukt zwischen Chur und Arosa liess die Rhätische Bahn (RhB) vor vier Wochen sprengen. Freude an den spektakulären Bildern haben aber nicht alle: Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hatte keine Bewilligung für die Sprengung erteilt, wie SRF berichtet.

Ein Bauunternehmen habe eine Sprengung aus Sicherheitsgründen empfohlen, sagt Christian Florin, der Leiter Infrastruktur der RhB. Es sei unter anderem geprüft worden, welchen Einfluss dies auf die Umwelt habe. Anschliessend habe man von den Experten und den Ämtern grünes Licht erhalten. So teilte unter anderem der Kanton Graubünden in einer Stellungnahme mit, dass nichts gegen die Sprengung spreche.

RhB
Die RhB steht wegen der Viadukt-Sprengung in der Kritik. - keystone

Doch das genüge nicht, sagt BAV-Sprecher Michael Müller. Bei Eisenbahnanlagen brauche es für Bauten und Rückbauten die Genehmigung durch das BAV im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens.

Eine Bewilligung für den Rückbau hatte die RhB, jedoch nicht für die Sprengung. Die Bahn habe anfänglich die Sprengung ausdrücklich ausgeschlossen. Ihr sei auch explizit mitgeteilt wurden, dass sie dies deshalb nicht tun dürfe. Dass nun trotzdem gesprengt wurde, «widerspricht der Genehmigung und ist darum rechtswidrig», so Müller.

RhB will aus Fehlern lernen, Staatsanwaltschaft klärt ab

Christian Florin von der RhB sieht ein, dass man nochmals mit dem Bund Rücksprache hätte nehmen sollen. «Wir haben dies schlichtweg vergessen.» Weil die Ämter grünes Licht gegeben hätten, sei man davon ausgegangen, es wäre in Ordnung.

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Man wolle aus solchen Fehlern lernen und «künftig noch eine Schlaufe einlegen». Damit ist die Sache aber nicht abgeschlossen: Eine unabhängige Expertin wird im Auftrag der RhB prüfen, wie umweltverträglich die Sprengung des Viadukts war. Zudem wartet das BAV auf eine Stellungnahme der RhB, anschliessend entscheidet es, wie es weitergeht. Und auch die Bündner Staatsanwaltschaft klärt ab, ob Straftaten vorliegen.

Kommentare

User #3716 (nicht angemeldet)

wie steht es mit dem Wallis Autobahnen missarbeiten

User #1407 (nicht angemeldet)

Wird die gesprengte Brücke jetzt wieder aufgebaut und dann Bundeskonform wieder abgebaut?

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