SRF verstösst gegen Programmrecht: UBI urteilt
Schweizer Radio und Fernsehen SRF haben gegen das Programmrecht verstossen, so die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI).

Schweizer Radio und Fernsehen SRF haben mit dem Verzicht auf eine Berichterstattung über Protokolle des Krisenstabs am deutschen Robert-Koch-Institut während der Corona-Pandemie gegen das Programmrecht verstossen. Zu diesem Schluss komm die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI).
Ein Beschwerdeführer hatte geklagt, die in Etappen veröffentlichten sogenannten RKI-Protokolle enthielten wichtige Informationen zum Umgang mit der Pandemie. Sie seien von öffentlichem Interesse auch in der Schweiz.
Unausgewogenheit in der Berichterstattung
Wie die UBI am Freitag mitteilte, erachtet sie das als begründet. Insbesondere die Nichtberichterstattung über jene Ereignisse in den RKI-Protokollen, bei denen die Wissenschaft der Politik folgte statt umgekehrt, sei programmrechtswidrig.
Dadurch sei eine Unausgewogenheit in der Berichterstattung über die Aufarbeitung der Pandemie im fraglichen Zeitraum entstanden. SRF habe damit das Vielfaltsgebot verletzt, entschied die UBI in öffentlicher Beratung mit fünf zu drei Stimmen.
Ebenfalls gutgeheissen hat die UBI eine Beschwerde gegen den ersten von zwei Berichten der Sendung «Rundschau» von Schweizer Fernsehen SRF vom 22. Mai und 29. Mai 2024 über die auf Video aufgezeichnete Prügelattacke mehrere Männer gegen eine Frau in Schaffhausen.
Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots
Der Kanton Schaffhausen beschwerte sich wegen Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots und Missachtung der Menschenwürde durch die Gewaltdarstellung.
In ihrer Rüge kommt die UBI mit fünf zu drei Stimmen zum Schluss, dass die Redaktion bei anwaltschaftlichem Journalismus die erhöhten journalistischen Sorgfaltspflichten in einem laufenden Strafverfahren nicht ausreichend eingehalten hat. Damit verletzte sie das Sachgerechtigkeitsgebot.
Rolle der UBI
Die seit 1984 bestehende UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Sie setzt sich aus neun nebenamtlichen Mitgliedern und einem dreiköpfigen Sekretariat zusammen.
Präsidiert wird die Kommission von der Rechtsanwältin und Kommunikationsberaterin Mascha Santschi Kallay.
Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob Inhalte von Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Veranstalter und vom übrigen publizistischen Angebot der SRG Bestimmungen über den Inhalt redaktioneller Publikationen verletzt haben.