SRF: Zwei Journalistinnen wegen übler Nachrede verurteilt
Das Wichtigste in Kürze
- Zwei SRF-Journalistinnen wurden wegen übler Nachrede verurteilt.
- Sie sollen den Krypto-Millionär Dadvan Yousuf als «verwerfliche Person» dargestellt haben.
- Die Verurteilten müssen nun eine «Prozessentschädigung» von knapp 11'000 Franken zahlen.
Dadvan Yousuf wurde durch den Handel mit Krypto steinreich. Seine Geschichte – vom Flüchtling aus dem Irak zum Millionär – machte ihn schweizweit bekannt. Yousuf war und ist immer wieder in den Medien.
Ein Bericht von zwei Journalistinnen des SRF passte dem Selfmade-Millionär dabei gar nicht. Laut Yousuf sei er in dem Beitrag von Anfang 2022 als «verwerfliche Person» dargestellt worden. Weiter sollen ihm Verbindungen zur Terrorfinanzierung unterstellt worden sein.
Express-Urteil ohne Gerichtsverhandlung
Nun hat Yousuf vor Gericht einen Sieg errungen. Die beiden SRF-Journalistinnen akzeptierten einen sogenannten «Strafbefehl», der bedingte Geldstrafen von jeweils einigen Tausend Franken vorsieht.
Auf diese Weise konnte die Zürcher Staatsanwaltschaft ein schnelles Urteil fällen, ohne den langwierigen Prozess einer Gerichtsverhandlung durchzuspielen.
Zunächst wollte die Staatsanwaltschaft den Fall auf Eis legen. Doch auf Drängen von Yousuf pfiff das Zürcher Obergericht die Ermittler zurück. Nun haben sie dem Krypto-Millionär recht gegeben – und die Journalistinnen wegen übler Nachrede verurteilt.
Yousuf fordert Schadenersatz
Die Verurteilten müssen nun solidarisch für eine «Prozessentschädigung» von knapp 11'000 Franken aufkommen.
Doch der Krypto-Jungunternehmer hat noch mehr vor: Er plant, eine Schadenersatzklage einzureichen. «In den letzten 961 Tagen seit der Einreichung der Strafanzeige habe ich jeden direkten und indirekten Schaden, der durch den SRF-Artikel entstanden ist, sorgfältig dokumentiert», sagt Yousuf gegenüber «Inside Paradeplatz».
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Entsprechend werde er gegen die Journalistinnen und SRF weiter vorgehen. Das heisst: Der Krypto-Millionär will Schadenersatz verlangen.
Nach dem Strafbefehl sind seine Chancen darauf gestiegen – auch wenn dieser nachgewiesen werden muss. Im Strafbefehl steht jedoch klar: Die beiden SRF-Journalistinnen hätten ihre Tat bewusst begangen.