Strafuntersuchung gegen «Krypto-King» Dadvan Yousuf

Anna Baumert
Anna Baumert

Bern,

«Krypto-King» Dadvan Yousuf wird des gewerbsmässigen Betrugs verdächtigt. Jetzt leitet die Berner Staatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung ein.

Dadvan Yousuf
Als Elfjähriger kam Dadvan Yousuf in die Schweiz. - Screenshot SRF

Das Wichtigste in Kürze

  • Gegen Dadvan Yousuf wird eine Strafuntersuchung eröffnet.
  • Er soll Menschen überzeugt haben, in seine neue Kryptowährung zu investieren.
  • Allerdings habe er die Idee gar nie umsetzen wollen.

Dadvan Yousuf kam als 11-jähriger Flüchtling in die Schweiz – sein Weg zum Millionär liest sich wie ein Märchen: Er soll seine Spielsachen verkauft und das Geld in Kryptowährungen wie den Bitcoin gesteckt haben, wodurch er dann reich wurde.

Später wollte der «Krypto-King» dann scheinbar mit einer eigenen Kryptowährung durchstarten: dem Dohrnii-Token. Investoren erklärte er, es handle sich dabei um die nächste grosse Kryptowährung.

Doch schon länger hatte die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern den Verdacht, Yousuf habe die Idee gar nie umsetzen wollen. Er sei zu Millionen gekommen, indem er Investoren bewusst täuschte.

Vorwurf des «mehrfachen gewerbsmässigen Betrugs»

Nun hat die Berner Staatsanwaltschaft formell eine Strafuntersuchung eröffnet, wie der Informationsbeauftragte der Staatsanwaltschaft Christof Scheurer gegenüber «SRF Investigativ» bestätigt. Er wird des «mehrfachen gewerbsmässigen Betrugs, teilweiser eventueller Veruntreuung und teilweiser eventueller ungetreuer Geschäftsbesorgung» verdächtigt.

Dass die Strafuntersuchung erst jetzt eröffnet wird, obwohl die Vorwürfe schon letztes Jahr bekannt waren, liegt an der Zuständigkeitsfrage. Die Berner Staatsanwaltschaft wollte das Verfahren nämlich an die Bundesanwaltschaft übergeben.

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Dadvan Yousuf wurde mit Bitcoin reich, nun hat der «Krypto-King» ein Verfahren am Hals. - keystone

Denn der «Krypto-King» soll seinen Erlös auf Konten in Liechtenstein gelagert haben. Ebenfalls soll Geld über eine US-Plattform in Kryptowährungen gesteckt worden sein. Yousufs Geschäfte haben somit eine internationale Dimension.

Das Bundesstrafgericht trat aber nicht auf den Berner Antrag ein. Es brauche noch ergänzende Abklärungen der Berner Staatsanwaltschaft.

Diese entschied darauf hin, das Gerangel über die Zuständigkeit «vorderhand abzubrechen», so Scheurer. Daraufhin leitete sie am 3. Mai eine Strafuntersuchung ein.

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Yousuf geriet erstmals im Frühling 2021 unter Verdacht. Damals erhielt die Meldestelle für Geldwäscherei eine erste betreffende Meldung. Die Verfahrensakten zur Zuständigkeitsfrage zeigen, dass die Meldestelle Anzeichen für einen möglichen Anlagebetrug sah. Die Berner Staatsanwaltschaft nahm ihre Ermittlungen auf.

Yousufs Anwalt erklärt gegenüber «SRF», sein Mandant weise die Vorwürfe vollumfänglich zurück. Er werde im Rahmen der Untersuchung seine Unschuld beweisen. Für den «Krypto-King» gilt die Unschuldsvermutung.

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