St. Gallen verschärft Corona-Massnahmen
Bars und Clubs müssen Kontaktdaten konsequent kontrollieren, in Schulen wird eine Maskenpflicht empfohlen. Der Kantons St. Gallen verschärft die Massnahmen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Kanton St. Gallen verschärft seine Corona-Massnahmen.
- In Bars und Clubs müssen die Kontaktdaten konsequent kontrolliert werden.
- In Schulen wird zudem eine Maskenpflicht empfohlen.
Im Kanton St. Gallen sind die Corona-Fallzahlen in den vergangenen Wochen leicht angestiegen. Die Regierung beschloss deshalb weitere Massnahmen, wie der Kanton am Freitag mitteilt.
Clubs und Bars müssen demnach die Kontaktdaten ihrer Gäste konsequent kontrollieren. Zudem gibt die Regierung eine Empfehlung an die Mittelschulen und Berufsfachschulen: In den Verkehrsflächen der Schulen sollte eine Maskenpflicht eingeführt werden.
Viele Jugendliche gehen «zunehmend sorglos» mit der Krise um
Waren es zu Beginn noch zwei bis elf bestätigte Fälle pro Tag, so registrierte das Kantonsarztamt Ende Monat täglich sieben bis 28 Fälle, wie die Staatskanzlei mitteilte. Betroffen seien vorwiegend Personen zwischen 18 und 30 Jahren. Nur wenige Erkrankte müssten ins Spital.
«Die Regierung beobachtet aber mit Sorge, dass viele Jugendliche zunehmend sorglos mit der aktuellen Pandemie-Situation umgehen», heisst es. Bei der Begrüssung und bei Partys hielten sich viele nicht an die Abstandsregeln und Hygiene-Empfehlungen.
Ab sofort müssen Clubs und Bars von jedem Gast den vollständigen Namen, die Wohnadresse, die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer erfassen und auf ihre Korrektheit überprüfen. «Die Clubs und Bars müssen in ihrem Schutzkonzept aufzeigen, wie sie die Überprüfung der Richtigkeit der erhobenen Daten sicherstellen», heisst es.
Contact Tracing soll entlastet werden
Die Listen mit den Daten müssen aufbewahrt werden. Bei einem positiven Corona-Fall in ihrem Lokal müssen die Clubs und Bars innerhalb von 48 Stunden auf Anweisung des Kantonsarztamts die betroffenen Gäste direkt informieren. Dies soll das Contact Tracing entlasten.
Als präventive Massnahme empfiehlt die Regierung zudem den Mittelschulen und Berufsfachschulen, nach den Herbstferien eine begrenzte Maskenpflicht einzuführen. Diese soll bei den Eingängen, in Korridoren, Toiletten und Mensen gelten, aber nicht in den Schulzimmern, solange dort der Abstand eingehalten wird.