Ein 78-jähriger Arzt soll während der Covid-19-Pandemie über 400 falsche Genesenenzertifikate ausgestellt haben. Ein Gericht verurteilte ihn nun.
Covid-19-Gesetz
Ein Arzt aus St. Gallen wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt, weil er während der Corona-Pandemie über 400 Genesenenzertifikate ausstellte. Das Recht dazu hatte er nicht. - keystone

Ein Arzt aus dem Raum St. Gallen ist am Mittwoch wegen Urkundenfälschung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten verurteilt worden. Vor dem Kreisgericht St. Gallen war ihm vorgeworfen worden, 409 Covid-19-Genesenenzertifikate ausgestellt zu haben.

Vor Gericht hatte der 78-jährige Arzt erklärt, er habe vom Bund die Zulassung als «Superuser» erhalten. So habe er sowohl Test- als auch Impf- und Genesenenzertifikate ausstellen können. Er habe nicht gewusst, dass er nur Test-Zertifikate ausstellen durfte. Sein Verteidiger verlangte einen Freispruch.

Die Staatsanwältin stellte fest, dass von rund 400 Arztpraxen im Kanton nur dieser eine Arzt Genesenenzertifikate ausstellte. Dazu sei er nicht berechtigt gewesen. Sie forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten sowie eine Busse von 3000 Franken.

Das Gericht verurteilte den Arzt in einem mündlich eröffneten Entscheid zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten. Eine Busse sprach es nicht aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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