Eine St.Galler Mutter droht wegen der Versetzung ihres Sohnes in eine Sonderschule mit einem Amoklauf. Nun muss sie deswegen sechs Monate ins Gefängnis.
Uznach
Eine Mutter im St.Galler Kreis See-Gaster drohte mit einem Amoklauf in der Schule ihres Sohnes. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Junge wird in eine Sonderschule versetzt, die Mutter droht mit einem Amoklauf.
  • Mehrere Beamte wurden bedroht, die Frau kam in U-Haft und verlor das Sorgerecht.
  • Nun wurde sie deswegen zu sechs Monaten im Gefängnis verurteilt.
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Weil ihr Sohn von der Regelklasse in eine Sonderschule in St.Gallen versetzt wird, bedroht eine Mutter mehrere Beamte. Unter anderem droht sie damit, an der Primarschule einen Amoklauf zu begehen. Deshalb wurde sie nun verurteilt, berichtet die «Linth-Zeitung».

Begonnen hat alles vor zwei Jahren, als der Primarschüler versetzt werden sollte. Die Mutter sagte in einem Telefonat mit einer Mitarbeiterin des Schulpsychologischen Dienstes: «Am liebsten würde ich Amok laufen, das muss man ernst nehmen.» Anderen Beamten droht sie mit dem Tod oder riet ihnen, sich Kondom über den Kopf zu stülpen und zu ersticken. Sie werde in die Schule gehen und alle erschiessen.

St.Gallen
Weil ihr Sohn in eine Sonderschule versetzt werden sollte, drohte eine St.Galler Mutter mit einem Amoklauf. (Symbolbild)
st. gallen
Sie bedrohte mehrere Beamte mit dem Tod.
Gericht
Deswegen wurde sie nun zu sechs Monaten Haft verurteilt. (Symbolbild)

Insgesamt drei Beamte berichten von Todesdrohungen. Die vierfache Mutter wurde deshalb in Untersuchungshaft genommen. Dort las sie die Anklageschrift erstmals und «da verstand ich erst, wieso ich inhaftiert wurde». Dies sagt sie beim Prozess im Kreisgericht See-Gaster in Uznach SG. Die Frau verlor zudem das Sorgerecht für ihre zwei jüngeren Kinder, sie leben nun beim Vater.

Vor Gericht argumentiert die Verteidigerin, es könne im Nachhinein nicht genau festgestellt werden, was bei den Telefonaten gesagt wurde. Sie forderte richterliche Milde und den Verzicht auf eine Haftstrafe. Die Frau sei schon genug bestraft, da ihr die Lebensaufgabe als Mutter entzogen worden sei.

Richter spricht Frau von Vorwurf der Schreckung der Bevölkerung frei

Der Richter stützte sich auf die Argumentation der Staatsanwaltschaft: Die Angeklagte rief nach einem der Telefonate selbst die Notrufzentrale wegen der gemachten Todesdrohungen an. Zudem habe sie sich bei einigen Beamten schriftlich entschuldigt. Die Aussagen der Betroffenen seien «glaubhaft und sehr differenziert».

Beim Strafmass wählte der Richter einen Mittelweg: Er sprach die Frau vom Vorwurf der mehrfachen Schreckung der Bevölkerung frei. Nur das Gegenüber am Telefon sei von den Drohungen betroffen gewesen, nicht eine grössere Bevölkerungsgruppe, so die Begründung.

Frau muss in psychiatrische Behandlung

Dennoch verurteilte er die Angeklagte zu einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten, die Untersuchungshaft ist aber abziehbar. Zudem muss die Frau in eine ambulante psychiatrische Behandlung, um eine mittelschwere Persönlichkeitsstörung in den Griff zu bekommen.

Dagegen wehrt sich die Verurteilte: «Wenn ich in der Vergangenheit Hilfe benötigte, holte ich mir diese selbst», sagte sie. Der Richter hält aber fest, dass der auch von der Verteidigerin geforderte Neustart über die Therapie laufe.

Ausserdem muss die mittellose und verschuldete Frau hohe Kosten tragen: 39'500 Franken für das Verfahren, 17'000 Franken für die amtliche Verteidigung und 2500 Franken Busse sowie Geldstrafe.

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