Staatsanwalt

Staatsanwalt fordert lebenslange Strafe vor Berner Obergericht

Keystone-SDA
Keystone-SDA

Bern,

Der Staatsanwalt verlangte vor dem Berner Obergericht lebenslange Haft für den Angeklagten, der seine Sexpartnerin im Januar 2021 ermordet haben soll.

zürcher gericht
Der Staatsanwalt forderte vor dem Berner Obergericht lebenslange Haft. (Symbolbild) - keystone

Der Staatsanwalt hat im Mordfall vor dem Berner Obergericht für den Angeklagten am Dienstag eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Der Angeklagte sei wegen Mordes an seiner Sexpartnerin im Januar 2021 schuldig zu sprechen.

Anders als der Verteidiger sah der Staatsanwalt ein sexuell-sadistisches Motiv der Tat als gegeben. Der heute 40-Jährige habe sich in einer Welt massiver sexualisierter Gewalt bewegt und auch entsprechendes pornografisches Material konsumiert. In diesen Videos würden Frauen erniedrigt und bis zum Tod gequält. Der Mann sei wegen illegaler Pornografie vorbestraft.

Kein Unfall: Staatsanwalt widerspricht Sturz-Theorie

Vor der Tat habe er hartnäckig versucht, mit einer ehemaligen Sexpartnerin wieder in Kontakt zu kommen. Dies sei dem Baselbieter am Tatabend gelungen, wo er die Frau unter einem Vorwand in sein Auto gelockt habe. Zielstrebig sei er an einen abgelegenen Ort im Bruderholz bei Basel gefahren.

Von einem Sturz der Frau und einem Unfall könne keine Rede sein. Vielmehr habe die Frau bloss in T-Shirt und Turnschuhen versucht, im Bruderholz aus dem Auto in die kalte Winternacht zu fliehen.

Er sei ihr gefolgt und habe sie mit einem hammerähnlichen Gegenstand auf den Kopf geschlagen, um sie wehrlos zu machen. Er habe diesen Gegenstand zur Hand gehabt, weil er mit dem Widerstand der Frau habe rechnen müssen, sagte der Staatsanwalt.

Angeklagter soll Opfer im Auto erdrosselt haben

Dann habe er die Frau an Füssen und Händen gefesselt und sei zu seinem Domizil gefahren. Die Frau sei sehr wohl bei Bewusstsein gewesen und habe versucht, sich aus den Fesseln zu befreien. Das zeigten entsprechende Verletzungen.

Weil er die sich wehrende Frau nicht unbemerkt in seine Wohnung bringen konnte, habe er sie im Fahrzeug erdrosselt, einzig um seine sexuellen Phantasien auszuleben. Er habe die junge Frau von Angesicht zu Angesicht von vorne erdrosselt und ihren Todeskampf direkt mit angesehen.

Nach dem Tod der Frau habe der Angeklagte völlig abgeklärt im Internet nach Orten gesucht, wo er die Leiche in einem Gewässer verschwinden lassen könnte und sei auf den Thunersee gekommen. Mit der Leiche im Auto sei er dann vom Baselbiet durch die halbe Schweiz gefahren, um die mit einem Baustellensockel beschwerte Leiche bei Gunten in den See zu werfen.

Staatsanwalt: Freispruch wäre «schlicht absurd»

Die Aussagen des Mannes stehen laut dem Staatsanwalt in krassem Widerspruch zu den rechtsmedizinischen Befunden. Die vom Verteidiger kritisierten Gutachten seien solide und nicht zu kritisieren. Auch hätten die Gutachter entlastende Umstände genau geprüft.

Ein Freispruch wäre «schlicht absurd», so der Staatsanwalt. Vielmehr qualifiziere sich die Tat zweifellos als Mord. Der Staatsanwalt forderte eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Diese ist strenger als die in erster Instanz ausgefällte Freiheitsstrafe von 17 Jahren und acht Monaten. Dazu müsse das Obergericht eine ambulante Therapiemassnahme aussprechen.

Weiterlesen

Berner Obergericht

Mehr Staatsanwalt

Mehr aus Stadt Bern

Tamara Funiciello Anna Rosenwasser
22 Interaktionen
10 Interaktionen
2 Interaktionen
Saab 9 - X
29 Interaktionen