Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Altersheim-Mitarbeitende
Im Tessin wurde Anklage gegen Mitarbeitende eines Altersheims erhoben. Sie sollen Corona-Regeln missachtet haben.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Tessiner Staatsanwaltschaft hat drei Mitarbeitende eines Altersheims angeklagt.
- Sie sollen gegen das Gesetz zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten verstossen haben.
Die Tessiner Staatsanwaltschaft hat gegen drei Mitarbeitende des Altersheims «Circolo del Ticino» in Sementina Anklage erhoben. Den Mitarbeitern werden wiederholte Verstösse gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten vorgeworfen.
Konkret geht es um die Nichtbeachtung von Richtlinien, Anweisungen und Empfehlungen der zuständigen Behörden, wie die Staatsanwaltschaft am Dienstag mitteilte.
Zwischen März und Mai 2020 waren im «Circolo del Ticino» laut Medienberichten über 20 der insgesamt rund 80 Bewohnerinnen und Bewohner an Covid-19 gestorben. Im Oktober eröffnete die Tessiner Staatsanwaltschaft deshalb ein Strafverfahren. Dieses richtete sich unter anderem auch gegen den Generaldirektor und die ärztliche Direktorin.
Angeklagte sollen Corona-Regeln missachtet haben
Die drei Anklageschriften seien auf der Grundlage einer «detaillierten Rekonstruktion des Sachverhalts», zahlreicher Einvernahmen und nach Auswertung der beim Kantonsarzt gesammelten und im Rahmen der Voruntersuchung erlangten Unterlagen erlassen worden, heisst es im Communiqué der Staatsanwaltschaft weiter.
Den Mitarbeitern des Altersheims wird vorgeworfen, Richtlinien und Empfehlungen zur Verhinderung und Ausbreitung von SARS-CoV-2 missachtet zu haben.
In den drei Anklageschriften würden Geldstrafen beantragt, hält die Staatsanwaltschaft fest.