Staatsanwaltschaft fordert 20 Jahre für Elternmörder von Suberg BE
Ein 27-Jähriger soll 2017 seine Eltern getötet haben. Für den Angeklagten fordert die Staatsanwaltschaft 20 Jahre Freiheitsstrafe.
Das Wichtigste in Kürze
- Vor drei Jahren tötete ein 27-Jähriger in Suberg BE seine beiden Eltern.
- Die Staatsanwaltschaft fordert vor dem Gericht 20 Jahre Haft.
- Der Angeklagte wollte vor Gericht keine Aussage machen.
Der Mann, der 2017 im bernischen Suberg seine Eltern getötet hat, soll wegen Mordes 20 Jahre hinter Gitter. Das forderte die Staatsanwaltschaft am Dienstag vor dem Regionalgericht in Biel.
Der heute 27-jährige Sohn sei mit unglaublicher Aggression und Gewalt gegen seine Eltern vorgegangen, betonte die Staatsanwältin. Der Sohn habe ohne ersichtliches Motiv seine Eltern kaltblütig getötet.
Zwar kam es in der Familie durchaus zu Reibereien, weil der Sohn arbeitslos und in Geldnöten war. Das alleine ergab für die Staatsanwaltschaft aber kein hinreichendes Motiv für eine solch brutale Tat.
Angeklagter verweigert die Aussage
Zwar habe der Angeschuldigte die Tat gestanden, mache aber zum Vorfall ansonsten sehr widersprüchliche Angaben. Diese liefen vor allem darauf hinaus, ihn zu entlasten. So deutete der mutmassliche Täter vor Gericht an, dass Vater und Mutter in Streit geraten seien.
Er habe seine Mutter schützen wollen und sei darob in Panik mit dem Vater aneinander geraten. Doch diese Version liess die Staatsanwältin nicht gelten. Für sie ist klar: «Der Angeklagte will nicht sagen, was genau passierte».
Bereits am Montag brachte der Angeklagte bei der Befragung zur Tat kaum ein Wort über die Lippen. Er schien sich der Tat nicht richtig stellen zu können oder wollen. Am Dienstag machte er dann von seinem Recht auf Verweigerung von Aussagen Gebrauch. Er habe sonst Albträume, machte er geltend.
Täter drosch mit 9,5 Kilo-Hantel auf seine Eltern ein
Eine klare Sprache erkannte die Staatsanwaltschaft hingegen im Spurenbild der Polizei. «Der Sohn war viel stärker in die Tat involviert, als er zugibt», betonte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Er habe auf die wehrlos am Boden liegenden Eltern mit einer Kurzhantel eingedroschen. Die 9,5 Kilogramm schweren Gewichte aus Zement seien dabei zerbrochen.
Sie warf dem Angeklagten ausserdem vor, nach der Tat kaltblütig einen Einbruch vorgetäuscht zu haben. Nach der Tötung duschte der junge Mann und ging dann mit seiner Freundin auswärts essen. Diese sagte vor Gericht, ihr Freund sei an diesem Abend nicht auffällig anders gewesen.
Dies alles qualifizierte die Staatsanwaltschaft als Mord und nicht als vorsätzliche Tötung. In Anbetracht aller Umstände sei eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren für den Angeklagten angemessen, so die Forderung. Das Plädoyer der Verteidigung wird zur Hauptsache am Nachmittag gehalten.