AHV

Staatsrechtler sieht Chancen für Abstimmungsbeschwerde

Keystone-SDA
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Bern,

Eine mögliche Beschwerde gegen die Frauenrentenalter-Abstimmung nach der AHV-Rechenpanne könnte Erfolg haben, sagt ein Rechtsexperte.

bundesgericht lausanne schweiz
Das Schweizer Bundesgericht in Lausanne. (Archivbild) - Keystone

Eine mögliche Beschwerde gegen die Frauenrentenalter-Abstimmung hat nach der AHV-Rechenpanne laut einem Rechtsexperten hohe Hürden. Sie ist aber nicht chancenlos. Ausschlaggebend sei unter anderem, für wie entscheidwesentlich die Abweichung bei den AHV-Ausgaben von vier Milliarden respektive sechs Prozent beurteilt werde.

Der Zürcher Staatsrechtler Felix Uhlmann sagte der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage am Dienstag, es sei schwer, eine Prognose zu machen, aber eine Beschwerde habe Chancen. Das Bundesgericht sei sehr zurückhaltend, aber die Abstimmung zur Erhöhung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 Jahren sei mit 50,5 Prozent Ja-Stimmen sehr knapp ausgefallen. Da könnten andere Fakten durchaus eine Auswirkung auf das Resultat haben, sagte Uhlmann.

Bundesgericht muss viele Fragen berücksichtigen

Das Bundesgericht müsste bei einem Entscheid zudem eine Reihe von Fragen berücksichtigen, sagte Uhlmann. «Hätte bei diesem neuen Betrag der Bundesrat dieselbe Vorlage vorgeschlagen ungeachtet der Finanzlage? Wie viele Stimmbürger haben mit dem Argument der Finanzlage abgestimmt? Für wie viele Menschen war dagegen die Gleichbehandlung von Frauen und Männern ausschlaggebend?»

Uhlmann mit eigenem Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Zürich hielt die Rechenpanne bei den Finanzaussichten der AHV für «sehr bedauerlich». Seiner Meinung nach schmälern solche Fehler das Vertrauen in die Institutionen. «Gut ist, dass der Bundesrat den Fehler offen anspricht.» Bei der Frage der Glaubwürdigkeit sei es äusserst wichtig, sich zu Fehlern, die begangen worden seien, zu bekennen und diese nicht zu vertuschen.

Kommentare

User #5575 (nicht angemeldet)

Staatsrechtler sieht Chancen für Abstimmungsbeschwerde. Staatsverweigerer haben gar nicht erst Abgestimmt.

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