Stadt Luzern fordert Geisslechlöpfer zur Rücksichtnahme auf
Die Stadt Luzern hat Geisslechlöpferinnen und Geisslechlöpfer zur Rücksichtnahme ermahnt. Sie wies daraufhin, dass das Geisslechlöpfe nur bis und mit 11. Dezember erlaubt ist.
Was für die einen eine schöne Freizeitbeschäftigung sei, rufe bei anderen Unverständnis und Ärger hervor, teilte die Stadt Luzern am Mittwoch mit. Der Stadtrat ruft die Teilnehmenden des alten Brauchs dazu auf, zwischendurch Pausen einzulegen oder den Standort zu wechseln.
Zudem bittet er darum, das Hobby nicht in der Nähe von Spitälern oder Alterseinrichtungen auszuüben und verkehrsreiche Orte zu meiden.
Ruhezeiten sind einzuhalten
Auch beim Geisslechlöpfe gelte es, die Ruhezeiten mittags sowie zwischen 22 und 8 Uhr einzuhalten. An Sonn- und Feiertagen dürfe erst ab 14 Uhr mit der Geissel «geklöpft» werden.