Stadt Zürich

Stadtpolizei Zürich muss Nationalitäten in Meldungen nennen

Keystone-SDA
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Zürich,

Die Oberstaatsanwaltschaft hat entschieden: Die Stadtpolizei Zürich muss die Nationalitäten von Tätern in ihren Meldungen angeben.

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Ein Mitarbeiter der Stadtpolizei Zürich. - Stadtpolizei Zürich

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Streit um die Nationalitäten in Polizeimeldungen ist ein wichtiger Entscheid gefallen.
  • Die Stadtpolizei Zürich ist dazu verpflichtet, diese zu nennen.
  • Dem Entscheid der Oberstaatsanwaltschaft ging eine lange Diskussion voraus.

Die Stadtpolizei Zürich muss nach einem Entscheid der Oberstaatsanwaltschaft Nationalitäten von Tätern in ihren Meldungen nennen. Das dürfte der Schlussstrich in einem langen Streit sein.

Die Oberstaatsanwaltschaft passte die entsprechende Weisung auf den 1. Januar an, wie ein Sprecher am Freitag gegenüber Keystone-SDA sagte. Er bestätigte damit einen Bericht der «NZZ».

Beschwerde gegen Nationalitäten-Nennung am Bundesgericht

Der Streit um die Nationalitäten-Nennung hatte in der Stadt Zürich ihren Ursprung. Nach einem Vorstoss des Parlaments verzichtete die Stadtpolizei ab 2017 darauf. Die SVP lancierte daraufhin eine kantonale Initiative. Das Stimmvolk nahm den Gegenvorschlag im März 2021 an, nun sollten alle Polizeikorps im Kanton die Nationalität von Tätern und Tatverdächtigen nennen. Eine Beschwerde dagegen gelangte danach ans Bundesgericht.

Die Richter in Lausanne befanden zur Nationalitäten-Nennung, dass sich die Weisung an die Staatsanwaltschaften richtete, aber nicht an die Polizeikorps.

Darauf reagierte die Oberstaatsanwaltschaft jetzt. Konkret wurde der entsprechende Abschnitt der Weisung mit zwei Strichen versehen, so dass diese sich an Staatsanwaltschaft und Polizei richtet.

Finden Sie es gut, wenn die Nationalität der Täter in einer Polizeimeldung genannt wird?

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft hält fest, dass alle Polizeikorps die Nationalitäten von tatverdächtigen Personen in ihren Meldungen nennen. Inzwischen ist aber, aufgrund des Bundesgerichtsentscheids, ein weiterer Vorstoss des Stadtzürcher Parlaments eingegangen. Dieser ist bei der Staatsanwaltschaft nicht unbemerkt geblieben. Nach rechtlichen Abklärungen und Gesprächen habe man die Passage mit den zwei Strichen versehen, um eine einheitliche Anwendung sicherzustellen.

Eine Mehrheit des Gemeinderats forderte den Stadtrat im November 2023 auf, zu prüfen, ob doch auf die Nennung der Nationalität verzichten werden könnte.

Nach der Änderung durch die Oberstaatsanwaltschaft beantragt der Stadtrat dem Parlament nun das Postulat abzuschreiben, wie ein Sprecher des Sicherheitsdepartements am Freitag sagte.

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