Zürcher Stapo soll Nationalitäten nicht mehr nennen dürfen
Das Wichtigste in Kürze
- Die Stadtpolizei Zürich soll gemäss dem Gemeinderat die Herkunft von Tätern nicht nennen.
- Damit will der Gemeinderat einen Volksentscheid umstossen.
- Er beruft sich auf ein Bundesgerichtsurteil.
Soll die Polizei die Nationalität von Tätern und Verdächtigen in Medienmitteilungen nennen?
Ja, fand das Zürcher Stimmvolk und nahm eine entsprechende kantonale Vorlage der SVP vor zwei Jahren an.
Nein, findet der Stadtzürcher Gemeinderat nun und verabschiedet eine entsprechende Vorlage. Grüne, SP, AL und GLP stimmten dafür, am Schluss stand der Entscheid mit 73 zu 36 Stimmen.
Nationalität sei keine Ursache für Kriminalität, begründet Anna-Beatrice Schmaltz, die Präsidentin der Stadtzürcher Grünen, gegenüber «TeleZüri». Sie sei bloss ein Merkmal, wie auch das Alter oder die Grösse. «Wenn Nationalität so selektiv rausgegriffen und unnötigerweise genannt wird, führt das nur zu Vorurteilen und zur Bestätigung von Stereotypen.» Sie begrüsst den Entscheid deswegen.
Anders tönt es bei Samuel Balsiger, dem Präsidenten der SVP-Fraktion im Gemeinderat: Das Land, aus dem jemand komme, sozialisiere die Person. «Wenn ein Ausländer eine Straftat begeht, soll die Bevölkerung wissen, woher er kommt, damit gewisse Schlüsse gezogen werden können.»
SVP spricht von «Zwängerei der linken Parteien»
Seine Partei wollte gar noch weiter in die andere Richtung gehen: Sie schlug vor, dass die Polizei neben der Herkunft auch den Aufenthaltsstatus von Tätern und Verdächtigen nennt. Damit blieb die SVP im linksgrün dominierten Stadtzürcher Gemeinderat aber chancenlos.
Den Entscheid seiner Parlamentskollegen bezeichnet Balsiger als «Zwängerei der linken Parteien». Das Stimmvolk habe auf kantonaler Ebene entschieden, dass es will, dass die Polizei die Herkunft nenne.
Soll die Polizei die Nationalität von Tätern und Verdächtigen nennen?
Die linksgrüne Mehrheit nutzt aber ein Bundesgerichtsurteil, um die Nationalitäts-Nennung entgegen dem Volksentscheid zu verbieten. Denn das Gericht hat entschieden, dass das kantonale Gesetz nur bei Vermissten und Unfallopfern gilt.
Das Postulat geht nun vom Gemeinderat in den Stadtrat, der es prüft. Die grüne Stadträtin und Polizeivorsteherin Karin Rykart begrüsst den Entscheid. Die Nennung der Nationalität finde sie falsch. Damit würden nur Vorurteile bestärkt.