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Ständerat empfiehlt Ablehnung der Pflegeinitiative

Keystone-SDA
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Bern,

Der Ständerat empfiehlt, die Pflegeinitiative abzulehnen. Der Gegenvorschlag des Parlaments gebe «zielgerichtete Antworten» auf die Herausforderungen im Bereich der Pflege. Weil Massnahmen für mehr Personal und bessere Arbeitsbedingungen fehlen, ist der Rückzug der Initiative noch offen.

Pflegeinitiative Einreichung
Pflegefachpersonen vom Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK, reichen die Pflegeinitiative mit über 120’000 Unterschriften zur Volksinitiative für eine starke Pflege ein, am Dienstag, 7. November 2017, in Bern. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Wie bereits der Bundesrat und der Nationalrat stimmte eine Mehrheit des Ständerats mit 28 zu 14 Stimmen gegen die Volksinitiative «Für eine starke Pflege».

Die Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmung.

Es herrsche jedoch hüben wie drüben grosse Einigkeit darin, wie wichtig der Pflegebereich sei und dass Handeln erforderlich sei, sagte Gesundheitsminister Alain Berset am Montag im Ständerat.

Das Parlament habe mit dem indirekten Vorschlag zur Initiative «sehr gute Arbeit» geleistet. Materiell gebe es mit der Forderung nach besseren Arbeitsbedingungen lediglich eine Differenz zum Volksbegehren. Es sei aber Sache der Kantone und Arbeitgeber, hier Lösungen zu finden.

Auch Marina Carobbio Guscetti (SP/TI), Sprecherin der Minderheit der Kommission und Mitinitiantin, würdigte zwar die Inhalte des indirekten Gegenvorschlags. Die Ausbildungsoffensive und Möglichkeit zur Abrechnung ohne ärztliche Vorgabe seien wichtige Fortschritte.

Sie bat den Rat dennoch, die Initiative zu unterstützen. Das Komitee werde nach der Schlussabstimmung in den Räten am 18. Juni entscheiden, ob ihm das genüge für einen Rückzug der Initiative.

Mit der Initiative will der Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK) einen Personalmangel verhindern. In der Verfassung soll verankert werden, dass Bund und Kantone die Pflege als wichtigen Bestandteil der Gesundheitsversorgung fördern.

Sie sollen für eine ausreichende, allen zugängliche Pflege von hoher Qualität sorgen und sicherstellen, dass genügend Pflegefachpersonen zur Verfügung stehen. Auch die Attraktivität der Pflegeberufe soll gesteigert werden. Dazu gehört, dass die Pflegefachpersonen ihre eigenverantwortlich erbrachten Leistungen selbständig mit den Krankenkassen abrechnen dürfen.

Der indirekte Gegenvorschlag, den das Parlament im März verabschiedet hat, sieht vor, dass die Kantone verpflichtet werden, angehenden Pflegefachkräften Beiträge an die Lebenshaltungskosten zu leisten. Der tiefe Ausbildungslohn gilt als eine der Ursachen für die zu geringe Zahl von Abschlüssen.

Zudem gibt es für Spitäler, Pflegeheime und Spitexorganisationen neu eine Ausbildungsverpflichtung, für welche die Kantone verbindliche Vorgaben machen zur Anzahl der Ausbildungsplätze.

Die Kantone wiederum sind verpflichtet, den Leistungserbringern die ungedeckten Kosten der praktischen Ausbildungsleistungen mindestens teilweise zu finanzieren. Dabei werden sie vom Bund während acht Jahren mit rund 800 Millionen Franken unterstützt. Zweiter zentraler Punkt des Gegenvorschlags ist die Möglichkeit für Pflegende, Leistungen direkt mit den Kassen abzurechnen, also ohne Anordnung eines Arztes.

Bis 2030 braucht es gemäss des Schweizer Berufsverbandes 65'000 zusätzliche Pflegende. Die Ausbildungszahlen seien aber viel zu tief. Der SBK hatte zum Mittel der Initiative gegriffen, nachdem Bemühungen zur Stärkung des Pflegeberufs im Parlament gescheitert waren. Die Pflegenden müssen aus seiner Sicht wieder genug Zeit für die Pflege der Patienten haben. Zudem müssen sich die Arbeitsbedingungen und die Attraktivität des Berufes verbessern, damit die Ausgebildeten im Beruf blieben.

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