Ständerat lehnt Importverbot für Produkte aus Xinjiang ab
Die Einfuhr von Waren, die unter Zwangsarbeit hergestellt wurden, dürfen weiter in die Schweiz importiert werden. Der Ständerat hat einen Vorstoss, der ein explizites Importverbot für solche Produkte einführen wollte, abgelehnt.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Entscheid in der kleinen Kammer fiel am Mittwoch mit 25 zu 13 Stimmen.
Die Motion ist damit vom Tisch.
Der Grundsatz, dass Zwangsarbeit bekämpft werden muss, wurde in der grossen Kammer nicht in Frage gestellt. Eine Mehrheit des Rats war jedoch der Meinung, dass ein Importverbot nicht zielführend ist.
Ein einseitig von der Schweiz verhängtes Importverbot verfehle die erhoffte Wirkung, sagte Matthias Michel (FDP/ZG) für die Mehrheit vorberatenden Kommission. Vielmehr würde ein solches Vorgehen zu Rechtsunsicherheit für den Wirtschaftsstandort Schweiz führen.
Eingebracht hatte den Vorstoss SP-Ständerat Carlo Sommaruga (GE). Im Jahr 2018 seien weltweit 25 Millionen Menschen zur Zwangsarbeit gezwungen worden, argumentierte er. Die Motion sei dringlich, um Zwangsarbeit weltweit zu bekämpfen und insbesondere um gegen die Politik Chinas im Umgang mit der muslimischen Minderheit der Uiguren vorzugehen.
Michel argumentierte, dass die Thematik der Uiguren zu einem späteren Zeitpunkt bei der Beratung der künftigen China-Strategie des Bundesrats wieder aufgenommen werden könne. Die Strategie muss vom Bundesrat erst noch beschlossen werden.
Auch der Bundesrat lehnte ein Importverbot ab. Wirtschaftsminister Guy Parmelin versprach jedoch im Rat, dass die Schweiz bei den nächsten bilateralen Gesprächen die Problematik der Zwangsarbeit auf höchster Ebene ansprechen werde.
Dass Uiguren systematisch von der chinesischen Regierung gezwungen werden, in Fabriken zu arbeiten, dokumentierte kürzlich erstmals detailliert ein Bericht von Forschern, die ihre Erkenntnisse im «Nankai-Report» festhielten. Ein Importverbot für Produkte, die in Zwangsarbeit produziert werden, wird derzeit auch im EU-Parlament diskutiert.