Ständerat lehnt Umnutzung von Scheunen in Wohnungen nun doch ab
Das Wichtigste in Kürze
- Die Motion über die Umnutzung von Ställen und Scheunen zu Wohnungen ist vorerst vom Tisch.
- Für die Umsetzung der Motion seien die Hürden zu hoch.
Nicht mehr genutzte Ställe, Scheunen und Stadel dürfen nicht einfacher in Wohnungen umgebaut werden. Die Idee begrüssten zwar beide Räte, trotzdem kam bei der Senkung der Hürden für das Bauen ausserhalb von Bauzonen keine Einigung zustande.
Der Ständerat hat am Mittwoch eine vom Nationalrat abgeänderte Motion seiner Raumplanungskommission (Urek) stillschweigend abgelehnt. Das Geschäft ist damit vorläufig vom Tisch.
Der Vorstoss verlangte, dass die Kantone Umnutzungen zulassen können, sofern das in ihrem Richtplan vorgesehen ist. Dabei dürften der öffentlichen Hand keine zusätzlichen Kosten oder Verpflichtungen entstehen. Weil die Bauten bereits stehen, drohte laut einhelliger Meinung in beiden Räten keine zusätzliche Zersiedelung.
Zu hohe Hürden
Eine Mehrheit konnte nichts mit den Kriterien anfangen, wonach die neue Regelung zum einen auf «einer regionalen Planung» beruhen und zum anderen «zu einer Verbesserung der Gesamtsituation bezüglich Natur, Kultur, Landschaft und Landwirtschaft» führen sollte.
Neue Chance
Hintergrund der Motion waren zwei Standesinitiativen, die Ständerat und Nationalrat abgelehnt haben. Heute dürfen landwirtschaftliche Bauten wie Ställe und Scheunen nur unter strengen Voraussetzungen zu Wohnzwecken umgenutzt werden. Die Kantone Graubünden und Wallis verlangten daher, dass nicht mehr genutzte Gebäude umgebaut werden dürfen, sofern dabei deren Identität gewahrt wird.