Ständerat nimmt Revision des CO2-Gesetzes in Angriff

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Bern,

Letzten Winter ist das CO2-Gesetz im Nationalrat gescheitert. Heute Montag beginnen die Beratungen im Ständerat. Die Stimmung hat sich in den letzten Monaten verändert - auch wegen der Klimastreikbewegung.

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Jugendliche an einer Klimademonstration. Ob ihr Anliegen im Parlament Gehör findet, wird sich diese Woche zeigen. (Archivbild) - sda

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ständerat diskutiert heute über die Revision des CO2-Gesetzes.
  • Dieses war vergangenes Jahr im Nationalrat gescheitert.

Den jugendlichen Aktivistinnen und Aktivisten ist es gelungen, den Klimawandel zum breit diskutierten Thema zu machen. Im Wahljahr bleibt dies nicht ohne Auswirkungen auf die Politik: Die FDP nahm eine Kurskorrektur vor.

Im Nationalrat hatte sie sich noch zusammen mit der SVP gegen Verschärfungen gestellt. Der Rat beschloss unter anderem, im Gesetz kein Ziel für die CO2-Reduktion im Inland zu verankern. Damit stand die Linke nicht mehr hinter dem Gesetz.

Im Ständerat droht kein solcher Ausgang. Die vorberatende Umweltkommission (Urek) ist mit den Vorschlägen des Bundesrates einverstanden - und will punktuell sogar darüber hinausgehen.

Wie der Bundesrat will die Kommission, dass die Schweiz bis 2030 die Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 halbiert, und zwar zu mindestens 60 Prozent durch Massnahmen im Inland. Allerdings hat sie diesem Inlandziel mit knapper Mehrheit zugestimmt. Auch im Ständerat werden die Details also für Diskussionen sorgen.

Bei den Massnahmen hat die Kommission einer Flugticketabgabe zwischen 30 und 120 Franken zugestimmt. Damit ist inzwischen auch der Nationalrat einverstanden. Er nahm vergangene Woche einen entsprechenden Vorstoss an. Teurer werden dürften auch Benzin und Diesel.

Die Hersteller und Importeure fossiler Treibstoffe müssen bereits heute einen Teil der CO2-Emissionen kompensieren. Künftig sollen sie einen grösseren Teil kompensieren müssen - und mehr im Inland. Das schlägt sich auf den Treibstoffpreis nieder. Die Kommission will den Preisanstieg indes begrenzen: Bis 2025 soll die Kompensation den Liter Treibstoff um höchstens 10 Rappen verteuern dürfen, danach um bis zu 12 Rappen.

Der Nationalrat hatte eine Deckelung bei 8 Rappen pro Liter beschlossen, bevor er das Gesetz ablehnte. Die Gegner eines stärkeren Anstiegs erinnerten an die «Gelbwesten» in Frankreich. Der Entwurf des Bundesrats sieht keine Deckelung vor.

Mit diesem würde der Treibstoffpreis bis 2030 um 4 bis maximal 10 Rappen pro Liter steigen. Die Gelder sollen nach dem Willen der Ständeratskommission nicht nur in erneuerbare Treibstoffe, sondern auch in die Elektromobilität fliessen.

Anders als der Bundesrat will die Kommission zudem nicht nur für neue Autos, Lieferwagen und leichte Sattelschlepper CO2-Vorgaben erlassen, sondern auch für schwere Lastwagen. Das entspricht den Plänen der EU.

Eine CO2-Lenkungsabgabe auf Benzin und Diesel sehen weder der Bundesrat noch die Ständeratskommission vor. Die Kommission will den Bundesrat aber mit einem Postulat beauftragen, eine solche zu prüfen. Auch zu Mobility Pricing soll er Vorschläge vorlegen.

Weiter schlägt die Ständeratskommission vor, einen neuen Klimafonds zu schaffen, der die bestehenden Fördergefässe ablösen soll. In den Fonds sollen maximal ein Drittel des Ertrags aus der CO2-Abgabe auf Heizöl und knapp die Hälfte des Ertrags aus der Flugticketabgabe fliessen.

Die restlichen Gelder aus der CO2-Abgabe sowie gut die Hälfte der Flugticketabgabe sollen an die Bürgerinnen und Bürger und an die Wirtschaft rückverteilt werden. Aus dem Klimafonds würden unter anderem Massnahmen zur langfristigen Verminderung der CO2-Emissionen von Gebäuden finanziert.

Für den Fall, dass die Emissionen aus Gebäuden bis 2027 nicht genügend sinken sollten, will der Bundesrat ab 2029 einen landesweit einheitlichen Grenzwert für Gebäude einführen. Die Kommission will diesen bereits festlegen.

Bei der CO2-Abgabe auf Brennstoffen folgt die Kommission dem Bundesrat: Der maximale Satz soll von heute 120 auf bis zu 210 Franken steigen, wenn die Emissionen aus Brennstoffen nicht genügend zurückgehen.

Unternehmen können sich weiterhin von der CO2-Abgabe befreien lassen, wenn sie sich gegenüber dem Bund zur Verminderung ihrer Emissionen verpflichten. Der Bundesrat will das neu allen Unternehmen ermöglichen, deren jährliche Abgabenlast mehr als 15'000 Franken beträgt. Die Urek will Unternehmen bereits ab 10'000 Franken von der Abgabe befreien.

Die Ständeratskommission ist überzeugt, dass mit den von ihr beschlossenen Massnahmen die Verpflichtungen aus dem Klimaabkommen von Paris erfüllt werden können - inklusive dem neuen Ziel des Bundesrates einer klimaneutralen Schweiz bis 2050. Wie der Ständerat entscheidet, zeigt sich diese Woche. Am Montag steht eine Open-end-Sitzung an. Zu Ende beraten wird der Rat die Vorlage am Mittwoch.

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