Ständerat räumt zahlreiche Differenzen beim CO2-Gesetz aus
Das Wichtigste in Kürze
- Der Nationalrat und der Ständerat einigten sich auf einige Ziele des CO2-Gesetzes.
- Wie die Treibhausgasemissionen reduziert werden sollten, ist noch nicht geklärt.
Das CO2-Gesetz nimmt Form an: Nach der zweiten Beratungsrunde haben sich die Räte in den Kernpunkten geeinigt. Zu reden geben nun noch Details, wie die Treibhausgasemissionen künftig vermindert werden sollen. Im Fokus steht etwa die Umweltabgabe bei Privatflügen.
Passagiere von Linien- und Charterflügen müssen zwischen 30 und 120 Franken extra bezahlen, je nach Reisedistanz und Klasse. Darin sind sich National- und Ständerat einig. Auch Flüge mit Privatjets sollen wegen ihres CO2-Ausstosses abgabepflichtig sein.
Umstritten ist noch, wie hoch die Abgabe für Privatjets sein soll. Es ist einer von mehreren Punkten, die der Ständerat am Montag im Rahmen der Differenzbereinigung zum CO2-Gesetz diskutiert hat. Der Nationalrat sieht 500 bis 5000 Franken pro Abflug vor. Eine knappe Mehrheit im Ständerat möchte jedoch den fixen Betrag von 500 Franken pro Flug im Gesetz verankern.
Die vom Nationalrat beschlossene enorme Spannbreite der Abgabe gefährde regionale Flughäfen, argumentierte Beat Rieder (CVP/VS). Es sei unverhältnismässig, bis zu 5000 Franken für einen Privatflug zu verlangen. Sein Minderheitsantrag obsiegte schliesslich mit 22 zu 19 Stimmen bei einer Enthaltung.
Inlandmassnahmen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen
Eine andere Differenz haben die Räte ausgeräumt. So sollen mindestens 75 Prozent der Massnahmen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2030 im Inland erfolgen. Der Ständerat ist auf seinen ursprünglichen Beschluss zurückgekommen und mit 23 zu 18 Stimmen dem Nationalrat gefolgt.
Ein höherer Inlandanteil sei kohärent mit der Ausgestaltung des Gesetzes, sagte Damian Müller (FDP/LU) im Namen einer knappen Kommissionsmehrheit. Von Inlandmassnahmen würden Schweizer Unternehmen profitieren. Adèle Thorens Goumaz (Grüne/VD) sprach von einem symbolisch wichtigen Entscheid. Die Schweiz sende damit auch ein Zeichen ins Ausland.
Grundsätzlich geklärt ist inzwischen auch die Frage, wie die Mittel aus dem neuen Klimafonds verwendet werden sollen. Die Sanktionen der Autoimporteure sollen an den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) und an Anpassungsmassnahmen fliessen. Diese Sanktionen werden bei Verstössen gegen die Fahrzeugvorschriften fällig.
Kritik am CO2-Gesetz
Voraussichtlich am Donnerstag beugt sich der Nationalrat über die noch verbleibenden Differenzen. Ziel ist es, das CO2-Gesetz am Ende der Herbstsession parlamentarisch unter Dach und Fach zu bringen. Bereits steht ein Referendum im Raum.
Das neue CO2-Gesetz strotze vor Verboten und Umerziehungsmassnahmen, kritisiert etwa die SVP. Die höheren Steuern und Abgaben gingen vor allem zulasten von hart arbeitenden Menschen. Auch Klimaschützer sind unzufrieden. Ihnen geht die Vorlage deutlich zu wenig weit.