In einem Mitbericht schlägt eine Mehrheit der Finanzkommission des Ständerats vor, die Schwelle beim Umsatzverlust von 40 auf 25 Prozent zu senken.
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Die Finanzkommission will mehr Geld zur Verfügung stellen. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/ANTHONY ANEX

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit weiteren 14,3 Milliarden Franken soll die Schweizer Wirtschaft unterstützt werden.
  • Die Finanzkommission des Ständerats unterstützt damit die Änderungen im Covid-Gesetz.
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Die Finanzkommission des Ständerats (FK-S) ist mit dem Bundesrat einverstanden: Zur Bewältigung der Corona-Pandemie sollen weitere 14,3 Milliarden Franken an Bundesgeldern zur Verfügung gestellt werden.

Die entsprechenden Vorlagen werden an der Frühjahrssession behandelt. Die FK-S beantragt ihrem Rat Zustimmung zu den Nachtragskrediten im Budget 2021, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

Dabei fallen die Erhöhung des Bundesbetrags für die kantonalen Härtefallmassnahmen (6,3 Milliarden Franken) ins Gewicht. Daneben fällt auch der Beitrag an die Arbeitslosenversicherung zur Deckung der Kurzarbeitsentschädigung im Jahr 2021 (6 Milliarden Franken) ins Gewicht.

Schwelle soll auf 25 Prozent sinken

Die Finanzkommission unterstützt grundsätzlich auch die damit einhergehenden Änderungen im Covid-Gesetz. Vorläufig beantragt sie einstimmig Zustimmung zum entsprechenden Bundesbeschluss. Sie wird zu Beginn der Session abschliessend über die Anträge entscheiden. Nachdem die federführende Wirtschaftskommission (WAK-S) das Geschäft beraten hat.

In einem Mitbericht schlägt eine Mehrheit der FK-S vor, die Schwelle beim Umsatzverlust von 40 auf 25 Prozent zu senken. Ab dieser Summe kann ein Unternehmen ein Härtefallgesuch einreichen. Damit soll insbesondere der schwierigen Lage vieler kleiner und insbesondere margenschwachen Branchen Rechnung getragen werden.

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