Starker Rückgang der Verfahren trotz verbreiteter Tierquälerei
2017 gab es in der Schweiz weniger Verfahren wegen Tierquälerei. Diese habe aber nicht abgenommen.
Das Wichtigste in Kürze
- In der Schweiz verzeichnet 2017 einen starken Rückgang bei Tierschutzverfahren.
- Die Zahl der Fälle von Tierquälerei ist aber seit 2010 um 40 Prozent gestiegen.
- Grund sei eine strengere Handhabung des Tierschutzgesetzes.
Weil Hundehalter und -halterinnen nicht mehr zum Hundekurs antreten müssen, sind 2017 deutlich weniger Tierschutzdelikte registriert worden als im Vorjahr. Die Zahl der eigentlichen Tierquälereien bleibt aber hoch.
Die Kantone meldeten im vergangenen Jahr total 1679 Strafverfahren wegen Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz. Gegenüber dem Höchststand im Jahr 2016 bedeutet dies einen Rückgang um 29 Prozent, wie Daten auf der Website des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zu entnehmen ist.
Hunde im Fokus
Auch nach der Abschaffung der nationalen Sachkundenachweispflicht per Ende 2016 bleiben Hunde mit 662 Fällen am häufigsten im Fokus der Tierschutzbehörden. Dahinter folgen mit Abstand Verfahren, die sich auf Rinder (250), Katzen (103), Schweine (78), Kaninchen (72) und Wildfische (65) bezogen.
Fälle von Tierquälerei um 40 Prozent gestiegen
Die Gesamtzahl der Verfahren wegen eigentlicher Tierquälerei hat sich seit 2010 schweizweit um gut 40 Prozent auf 475 erhöht (2016: 488). Hauptgrund ist, dass die Kantone heute Tierhaltern genauer auf die Finger schauen, etwa durch die Schaffung spezialisierter Amtsstellen.
Hohe Dunkelziffer bei Nutztieren
Nutztiere waren auch 2017 mit einem Anteil von knapp einem Drittel seltener von Verfahren betroffen als Heimtiere (55 Prozent). Dies, obwohl es beispielsweise drei Mal mehr Rinder und Schweine als Hunde gibt. Tierschützer wie die Stiftung Tier im Recht (TIR) gehen deshalb von einer grossen Dunkelziffer nicht geahndeter Tierschutzdelikte aus.