Status S: Bewilligungspflicht für Arbeit soll abgeschafft werden

Keystone-SDA
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Bern,

Flüchtlinge mit Schutzstatus S können künftig wohl leichter eine Arbeit finden. Mit der Abschaffung der Bewilligungspflicht sollen sie besser integriert werden.

Olha Shymko / Schutzstatus S
Die Ukrainerin Olha Shymko besitzt den Schutzstatus S. Sie arbeitet in der Küche des Gasthofs Ochsen in Münsingen. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Flüchtlinge mit Schutzstatus S sollen besser in den Arbeitsmarkt integriert werden.
  • Deshalb soll die geltende Bewilligungspflicht abgeschafft werden.
  • An ihre Stelle soll eine Meldepflicht treten.

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) möchte Personen mit Schutzstatus S die Aufnahme einer Arbeit erleichtern. Dazu will sie die geltende Bewilligungspflicht abschaffen und durch eine Meldepflicht ersetzen. Sie erhofft sich dabei eine bessere Arbeitsmarktintegration Geflüchteter.

Ihr Anliegen formulierte sie in einer Kommissionsmotion, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Die SPK-N liess sich von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider und der Evaluationsgruppe für den Schutzstatus S über deren Schlussbericht informieren. Die Gruppe soll ihre Arbeit fortsetzen.

Die SPK-N nutzte die Anwesenheit der Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements auch zu einer Aussprache über den Asylbereich. Demnach sei die internationale Dynamik komplex, und die Schweiz sei nicht schlechter dran als andere Länder. Das System funktioniere und es herrsche kein Chaos.

Unterbringung muss verbessert werden

Die Frage der Unterbringung sei dringlich, hielt die Kommission fest. Sie erwarte darum vom Bund, dass er die Kantone dazu bringt, ihre Verantwortung wahrzunehmen. Dies können sie tun, indem sie Standorte und Plätze zur Verfügung stellen.

Im Tessin ist gemäss der SPK-N-Mitteilung die Lage besonders angespannt. Dort hielten sich viele Personen in den Bundeszentren aufund eine kleine Minderheit von ihnen störe die öffentliche Ordnung. Die Kommission verlangt vom EJPD, alle Rechtsgrundlagen zum Schutz von Sicherheit und öffentlicher Ordnung zu nutzen.

Einer zu hohen Konzentration von Personen soll demnach eine bessere Verteilung auf die Zentralschweizer Kantone vorbeugen. Mit Italien soll das Rückübernahmesystem gepflegt werden.

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