Steuerkompromiss: Unliebsame Sparmassnahmen nachträglich korrigiert

Mit dem Kompromiss zur Steuerreform will der St. Galler Kantonsrat zwei Massnahmen aus der Zeit der Entlastungs- und Sparpakete abmildern.

Verwaltung
Verwaltung (Symbolbild). - Der Bundesrat

Mit dem Kompromiss zur Steuerreform will der St. Galler Kantonsrat zwei Massnahmen aus der Zeit der Entlastungs- und Sparpakete abmildern. Profitieren würden Firmen und Autopendler. Über eine dritte umstrittene Massnahme - die Kürzungen bei den Ergänzungsleistungen - wird aktuell in Bern diskutiert.

Zuletzt sind im Kanton St. Gallen 2012 und 2013 umfangreiche Spar- und Entlastungspakete geschnürt worden, mit insgesamt über hundert Massnahmen. Entschieden wurde nach Sondersessionen und längeren Debatten. Es ging dabei sowohl um die Kürzung von Ausgaben als auch um die Erhöhung von Einnahmen. Schliesslich stimmte der Kantonsrat aber jeweils dem gesamten Paket zu.

Abstimmung über Pendlerabzug

Zu den umstrittensten Sparmassnahmen von 2012 gehörte die Reduktion des Pendlerabzugs. Die Fahrtkosten sollten in der Steuererklärung nur noch bis zum Preis eines SBB-Generalabonnements der zweiten Klasse (aktuell 3860 Franken) abgezogen werden können. Der Bund hatte den Abzug zuvor bereits auf 3000 Franken reduziert, ein Teil der Kantone zog mit unterschiedlichen Lösungen nach. Die St. Galler SVP ergriff gegen die Massnahme das Referendum, unterlag aber im November 2015 an der Urne knapp: 51,3 Prozent stimmten der Beschränkung zu.

Drei Jahre später soll nun der Abzug der Fahrkosten wieder erhöht werden und zwar um 600 Franken. Dies wurde in der vorberatenden Kommission für den Kompromiss zur Steuervorlage ausgehandelt. Damit könnten die Kosten der kombinierten Mobilität - ÖV und Park & Ride - berücksichtigt werden, teilte die Kommission mit.

Mindeststeuer für alle Firmen

Keine hohen Wellen schlug damals eine andere Massnahme aus dem Entlastungsprogramm von 2013: Für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, die keine Gewinne ausweisen und damit eigentlich auch keine Steuern bezahlen, wurde eine sogenannte «Mindeststeuer» von jährlich 250 Franken (einfache Steuer) beschlossen. «Ein minimaler Betrag zur Deckung des Finanzbedarfs des Gemeinwesens», hiess es damals.

Die Abgabe, die erst ab dem fünften Jahr nach der Gründung eingezogen wird, soll nun nach dem Willen der vorberatenden Kommission auf noch 100 Franken reduziert werden.

Heftig gestritten wurde 2013 um die ausserordentlichen Ergänzungsleistungen, ebenfalls eine Massnahme aus dem Entlastungsprogramm. Damit konnten im Kanton St. Gallen Senioren und Behinderte unterstützt werden, die höhere Mieten bezahlen mussten, als eine Bundesregelung abdeckte, die seit 2000 nicht mehr angepasst worden war.

Referendum stand im Raum

Ein Referendum der Behindertenverbände stand im Raum. Schliesslich wurde es aber nicht ergriffen, unter anderem wegen Zugeständnissen mit Übergangsfristen. Zudem hiess es damals, dass der Bund seine Regelungen bald anpassen und die Leistungen für die Mieten erhöhen werde. Damit blieb die Streichung der ausserordentlichen Ergänzungsleistungen im Entlastungsprogramm.

Danach dauert es in Bern aber viel länger als erwartet. Erst seit September, als sich der Nationalrat in der Differenzbereinigung der Revision der Ergänzungsleistungen mit Anpassungen bei den anrechenbaren Mietkosten einverstanden erklärte, scheint eine Lösung in Reichweite.

Nach diesem Vorschlag würden bei den Ergänzungsleistungen die Mietkosten für Alleinstehende in der Stadt künftig bis zu 1370 Franken ausgeglichen. Für Agglomerationen würde der Satz von 1325 Franken und auf dem Land von 1210 Franken gelten. Diese Beträge liegen tiefer als diejenige der früheren ausserordentlichen Ergänzungsleistungen des Kantons St. Gallen.

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