Steuerverwaltung kassiert zu hohe Steuern – während 23 Jahren!
In Freiburg wurden aufgrund eines Verwaltungsfehlers zu viele Steuern gezahlt. Dennoch ist keine Rückerstattung vorgesehen.
Das Wichtigste in Kürze
- In Freiburg kam es zu einem Verwaltungsfehler, wodurch zu viele Steuern gezahlt wurden.
- Der Fehler wurde durch einen Bürger aufgedeckt.
- Jedoch dauerte es 23 Jahre, bis ihm recht gegeben wurde.
In den letzten zwei Jahrzehnten haben Immobilienkäufer und -verkäufer in Freiburg aufgrund eines Verwaltungsfehlers wahrscheinlich zu viel Steuern gezahlt. Trotz des Fehlers plant der Kanton laut den «Freiburger Nachrichten» keine Rückerstattungen.
Fehler entdeckt nach 23 Jahren
Ein hartnäckiger Bürger aus Düdingen brachte den Fehler ans Licht. Dieser bemerkte, dass die kantonale Steuerbehörde seit 2000 übermässige Steuern für Wohnungskäufe und -verkäufe eingetrieben hat.
Im Mittelpunkt des Problems steht dabei die Besteuerung von Erneuerungsfonds für Wartungs- und Renovierungsarbeiten. Wer eine Wohnung in einem Gebäude kauft, übernimmt auch den Anteil des Vorbesitzers am Erneuerungsfonds und das bereits angesparte Geld.
Falsche Handhabung durch die Steuerverwaltung
Bis zur Intervention des Bürgers aus Düdingen berechnete die Freiburger Steuerverwaltung basierend auf dem gesamten Transaktionsbetrag zwischen Käufer und Verkäufer. Sie machte keinen Unterschied zwischen dem Betrag für die Wohnung selbst und dem Betrag für den Anteil am Erneuerungsfonds.
Der anonym bleiben wollende Düdinger stellte fest, dass in anderen Kantonen der Anteil am Erneuerungsfonds nicht besteuert wird.
Beharrlichkeit führt zu Änderungen
Trotz anfänglicher Ablehnung seiner Anfrage durch die Steuerverwaltung, wurde seine Beschwerde innerhalb von drei Monaten anerkannt.
Der entscheidende Faktor war ein Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 2000. Dieses besagt, dass der Anteil am Erneuerungsfonds kein Grundstückswert ist und daher nicht unter die Grundstückgewinn- und Handänderungssteuer fällt. Seitdem hat die Steuerverwaltung ihre Praxis geändert.
Rückerstattungen sind unwahrscheinlich
Trotz des Fehlers lehnt es die Finanzdirektion laut «Freiburger Nachrichten» ab, bereits gezahlte Steuern zurückzuzahlen oder rechtskräftige Veranlagungsentscheide zu ändern.
Die genaue Summe des übermässig eingezogenen Betrags seit dem Jahr 2000 könne nicht beziffert werden.