Stimmberechtigte des Kantons Thurgau können elektronisch abstimmen

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Bern,

Die Thurgauer Stimmberechtigten können ab September neu elektronisch abstimmen.

Thurgau Kanton
Wappen des Kantons Thurgau. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab September kann im Kanton Thurgau elektronisch abgestimmt werden.
  • Das System ist bereits in anderen Kantonen vereinzelt im Einsatz.

Die Stimmberechtigten des Kantons Thurgau können ab September bei eidgenössischen Urnengängen ihre Stimme via E-Voting abgeben. Der Bundesrat hat dem Kanton am Mittwoch die Bewilligung dafür erteilt.

Diese gilt ab dem Urnengang vom 23. September bis zu einer allfälligen Volksabstimmung im Mai 2020, wie die Bundeskanzlei (BK) mitteilte. Die BK will vor jedem Urnengang prüfen, ob die Bedingungen für die elektronische Stimmabgabe erfüllt sind.

Auch die Auslandschweizer des Ostschweizer Kantons können ab Herbst wieder auf die briefliche Stimmabgabe verzichten. Ihnen hatte das E-Voting bereits 2010 bis 2015 zur Verfügung gestanden. Weil der Bundesrat beim Schutz des Stimmgeheimnisses eine Lücke geortet hatte, hatten damals neun Schweizer Kantone ein gemeinsames E-Voting-Projekt beendet. Der Bundesrat verweigerte dem System die Zulassung für die eidgenössischen Wahlen 2015.

System der Post

Der Kanton arbeitet gemäss der Mitteilung mit dem System der Post, welches auch die Kantone Freiburg und Neuenburg verwenden. Neben diesen Kantonen ist die elektronische Stimmabgabe auch für Inlandschweizer in Basel-Stadt, St. Gallen und Genf sowie für Auslandschweizer der Kantone Bern, Luzern, Freiburg, Basel-Stadt, St. Gallen, Aargau, Neuenburg und Genf möglich.

Insgesamt werden bei der eidgenössischen Abstimmung im Herbst über die Velo-Initiative, die Fair-Food-Initiative und die Initiative für Ernährungssouveränität rund 196'000 Stimmberechtigte elektronisch abstimmen können.

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