Strafbefehl für Schulratspräsidentin wegen Alkoholparty

Keystone-SDA
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Sarganserland,

Die Schulratspräsidentin von Walenstadt SG, welche für die Abschlussfeier einer Sek-Klasse hochprozentigen Alkohol organisierte, kassiert einen Strafbefehl.

Alkohol
Die Mutter einer 15-Jährigen organisierte Hochprozentiges für die Abschlussfeier einer dritten Sekundarklasse. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Schulratspräsidentin aus der Ostschweiz hatte Schüler mit Hochprozentigem versorgt.
  • Der Alkohol war für eine Abschlussfeier einer dritten Sekundarklasse.
  • Jetzt liegt ein noch nicht rechtskräftiger Strafbefehl gegen sie vor.

Die Schulratspräsidentin von Walenstadt SG ist mit einem noch nicht rechtskräftigen Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe sowie zu einer Busse bestraft worden. Ihr wird das Verabreichen gesundheitsgefährdender Stoffe an Kinder vorgeworfen.

Sie soll Schülerinnen und Schüler einer dritten Sekundarklasse für eine Abschlussfeier mit hochprozentigen Spirituosen versorgt haben. Diese Geschichte hatte anfangs Juli die Tageszeitung «Blick» bekannt gemacht.

Die St. Galler Staatsanwaltschaft kündigte damals an, dass der Sachverhalt mit einem polizeilichen Ermittlungsverfahren abgeklärt werde. Nun liegt dazu ein Strafbefehl vor. Danach hatte die Frau zusammen mit ihrer Tochter in einem Grosseinkauf unter anderem Softdrinks für die Abschlussfeier, aber auch diverse Spirituosen für eine private Geburtstagsfeier eingekauft.

Den Transport übernommen

Anschliessend wurden die Einkäufe im Keller gelagert. Vor der Abschlussfeier fragte die Tochter, ob sich ihre Klasse von den gelagerten Alkoholika bedienen dürfe. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft habe dies die Beschuldigte gestattet und auch den Transport zur Hütte übernommen, wo die Feier stattfand.

Die Schulratspräsidentin habe sich damit «mindestens eventualvorsätzlich des Verabreichens oder des zur Verfügung Stellens gesundheitsgefährdender Stoffe» schuldig gemacht, heisst es im noch nicht rechtskräftigen Strafbefehl. Die Staatsanwaltschaft sprach dafür eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 450 Franken sowie eine Busse von 1800 Franken aus.

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