Strafrechtler Pieth begrüsst, dass es nicht zu Freispruch kam
Der Basler Strafrechtler Mark Pieth nennt das Urteil im Fall um den ehemaligen Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz ein Teilerfolg für die Staatsanwaltschaft.
Das Wichtigste in Kürze
- Mark Pieth begrüsst, dass Vincenz nicht freigesprochen wurde.
- Dies sei im Zuge des Prozesses nämlich weitherum erwartet worden.
Dass es nicht zum Freispruch gekommen ist für den ehemaligen Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz, begrüsst der Basler Strafrechtler Mark Pieth ausdrücklich. Dies sei nämlich im Zuge des Prozesses gegen Vincenz und dessen Geschäftskollegen Beat Stocker weitherum erwartet worden.
Das Strafmass sei deutlich höher ausgefallen, als viele Prozess-Beobachter dies erwartet hätten, und es sei mindestens ein Teilerfolg für die Staatsanwaltschaft, sagte der emeritierte Professor an der Universität Basel am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Allerdings wisse man noch nicht wie das Urteil im Detail begründet werde.
Dass die Strafe so hoch ausgefallen sei, habe auch mit der Beurteilung der Unternehmens-Transaktionen zu tun, so Pieth. Vincenz und Stocker sollen sich versteckt an Firmen beteiligt und danach dafür gesorgt haben, dass diese Unternehmen durch die Raiffeisen oder die Kreditkartenfirma Aduno aufgekauft wurden. Dabei sollen die beiden unrechtmässige Gewinne in Millionenhöhe eingestrichen haben.
Die Beurteilung der Besuche in Stripclubs verstehe sich von selbst, meinte Pieth. Das Bezirksgericht Zürich hatte nämlich Vincenz' Art der Spesenabrechnung kritisiert.
Die vielen Besuche in Stripclubs und Cabarets in der ganzen Schweiz seien «nicht im Interesse der Raiffeisen» gewesen. Dieses Verständnis, dass alle Auslagen unter Spesen fallen würden, gehe «deutlich zu weit». Auch Beziehungspflege habe Grenzen, hiess es bei der Urteilsverkündung.