Strafuntersuchung gegen Leiter des Bündner Migrationsamtes
Die Staatsanwaltschaft Graubünden hat eine Strafuntersuchung gegen den Leiter des Amtes für Migration und Zivilrecht wegen Amtsmissbrauchs eingeleitet.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Staatsanwaltschaft Graubünden ermittelt gegen den Leiter des Migrationsamtes.
- Ein Konflikt um finanzielle Garantien führt zur Verweigerung einer Aufenthaltsbewilligung.
- Das Bundesgericht weist das Migrationsamt an, der Frau die Bewilligung zu erteilen.
Die Staatsanwaltschaft Graubünden führt gegen den Leiter des Bündner Amtes für Migration und Zivilrecht eine Strafuntersuchung wegen Amtsmissbrauchs. Auslöser war eine Strafanzeige wegen einer nicht erteilten Aufenthaltsbewilligung. Das erklärte die Staatsanwaltschaft am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Sie bestätigte damit einen Bericht von Radiotelevisione Svizzera (RSI) von Donnerstagabend. Weitere Auskünfte zur Untersuchung erteilte die Staatsanwaltschaft nicht. Wie das Bündner Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit (DJSG), zu dem das Migrationsamt gehört, Keystone-SDA erklärte, geht es um eine einzelne Aufenthaltsbewilligung des Typs B.
Konflikt um finanzielle Garantien
Das Amt forderte gemäss Gerichtsunterlagen finanzielle Garantien einer Drittperson für eine erwerbslose deutsche Frau, die die Aufenthaltsbewilligung beantragt hatte. Ein Mann wollte die Garantien für die Deutsche an sich unbefristet leisten. Aber mit einer sechsmonatigen Kündigungsfrist.
Das Migrationsamt forderte jedoch fixe Garantien bis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit der Frau oder ihrer Ausreise aus der Schweiz. Dazu war der Mann nicht bereit. Das Amt verweigerte daraufhin die Aufenthaltsbewilligung. Dagegen wehrte sich die Frau bis vor Bundesgericht und bekam recht.
Bundesgericht gibt Frau recht
Das Bundesgericht wies das Migrationsamt gemäss Gerichtsurteil im vergangenen Mai an, ihr die Aufenthaltsbewilligung zu erteilen. Die finanzielle Bürgschaft des Mannes sei trotz fehlender unlimitierter Garantie an sich nicht befristeter Natur und damit ausreichend, befand das Gericht sinngemäss.
Parallel habe der Garant als Rechtsvertreter der Frau Strafanzeige gegen den Amtsleiter eingereicht, erklärte die Medienstelle des DJSG. Zum laufenden Verfahren nimmt das Departement keine Stellung. Das Bundesgerichtsurteil hätten Departement und Migrationsamt zur Kenntnis genommen, hiess es.