Strafverfahren gegen Baselbieter Regierungsrat Thomas Weber
Die Staatsanwaltschaft hat ein Verfahren gegen den Baselbieter Regierungsrat Thomas Weber eröffnet. Es betrifft seine Tätigkeiten bei der Arbeitsmarktkontrolle.
Das Wichtigste in Kürze
- Thomas Weber, Regierungsrat (SVP, BL) soll sein Amt untreu geführt haben.
- Die Staatsanwalt ermittelt rund um seine Vorgänge bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit.
Ermittelt wird gegen den Baselbieter Regierungsrat Thomas Weber wegen Verdacht auf «ungetreue Amtsführung», wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft heute Montag Angaben der Zeitung «Schweiz am Wochenende» vom Samstag bestätigte. Die Strafuntersuchung gegen den Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektor sei am 17. August 2018 eröffnet worden.
Die Strafuntersuchung steht laut dem Sprecher im Zusammenhang mit Pauschalvergütungen an die «Zentrale Arbeitsmarkt-Kontrolle» (ZAK). Das Verfahren sei insbesondere aufgrund von Zeugenaussagen eines ehemaligen Mitarbeiters der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion eröffnet worden. Weiterführende Angaben könnten nicht gemacht werden.
Die Staatsanwaltschaft hatte Anfang Sommer mitgeteilt gehabt, dass sie im Rahmen des ZAK-Verfahrens auf «Aspekte gestossen ist, die Regierungsrat Weber betreffend könnten». Ein Ausstandsbegehren der Staatsanwaltschaft wurde vom Baselbieter Kantonsgericht abgelehnt. Früher eröffnete Strafverfahren gegen zwei Kantonsangestellte in dieser Sache sind ebenfalls noch hängig.
Weber gibt sich gelassen
Thomas Weber (SVP) schaue dem Verfahren «gelassen entgegen», wie ein Sprecher der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion auf Anfrage sagte. Inhaltlich nehme Weber keine Stellung zum laufenden Verfahren.
Die sozialpartnerschaftliche ZAK war bis Ende 2016 für die Schwarzarbeitskontrollen im Baselbieter Baugewerbe verantwortlich. Sie hatte die Kontrolltätigkeit jedoch ausgelagert, was gemäss einem Rechtsgutachten der Regierung den Grundgedanken im kantonalen Schwarzarbeitsgesetz widersprach.
Gestritten wird im Weiteren um die Zahl der durchgeführten Kontrollen im Jahr 2014. Eine Rückzahlungsforderung des Kantons Basel-Landschaft ist beim Kantonsgericht hängig, das als Schiedsgericht angerufen wurde.