Ein Jusstudent fertigte Nacktfotos einer Kollegin an und teilte diese auf den sozialen Medien. Nun wurde er verurteilt.
bild von einem schlüsselloch
Ein Student fertigte Nacktfotos einer Kollegin durch ein Schlüsselloch an. (Symbolbild) - Pexels

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Student machte jahrelang Nacktaufnahmen seiner Kollegin.
  • Dabei fotografierte er sie unter anderem durchs Schlüsselloch.
  • Nun wurde er für seine Taten verurteilt.
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Ein Jusstudent wurde vor Kurzem selbst zu einer hohen Strafe verurteilt: Der 21-Jährige fotografierte eine Kollegin über Jahre hinweg nackt und stellte die Fotos teilweise auch ins Netz.

Unter anderem fotografierte er seine Bekannte dabei, wie sie auf der Toilette sass. Ausserdem fertigte er unbemerkt Dutzende weitere Aufnahmen an, auf denen ihr Intimbereich, ihr Gesäss oder ihre Brüste zu sehen sind. Er fotografierte auch Fotos, auf denen sie in Dessous und Ähnlichem zu sehen war, von ihrem Tablet ab, wie die NZZ berichtet.

Auch kinderpornografisches Material gefunden

«Logisch, es gibt keine Rechtfertigung dafür», erklärte der junge Mann laut der Zeitung vor Gericht. Zwischen April 2021 und Juli 2023 fotografierte er seine Kommilitonin.

Während Corona sei ihm langweilig gewesen und in diversen Telegram-Chats hätten mehrere Personen das Gleiche gemacht. Deswegen sei er auf die Idee gekommen und habe sich gleichzeitig unter Druck gesetzt gefühlt, seine Kollegin zu fotografieren.

Einige Aufnahmen teilte er mit anderen Teilnehmern im Telegram-Chat. Wie Ermittlungen feststellten, habe er auch über 30 Bilder mit kinderpornografischem Material und mehrere Fotos mit sexueller Gewalt besessen.

Verurteilter muss hohe Geldstrafe begleichen

Da sich der Student geständig zeigte, wurde ein Deal ausgehandelt: Der Verurteilte erhält eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten und wird alle Kosten der Verhandlung und Zivilforderungen bezahlen, was sich insgesamt auf rund 20'000 Schweizer Franken beläuft.

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