Subvention für Wasserkraft ist gemäss Finanzkontrolle intransparent
Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat die Subvention von Wasserkraft in der Schweiz geprüft. Offenbar ist die Mittelvergabe nicht transparent ausgewiesen.
Das Wichtigste in Kürze
- Angeblich werden die Wasserkraft-Subventionen in der Schweiz nicht adäquat autorisiert.
- Laut Finanzkontrolle ist der Handlungsspielraum der Mittelvergabe zurzeit zu gross.
- Sie empfiehlt darum eine restriktive Ausgestaltung und zurückhaltende Handhabung.
Seit Anfang 2018 können Betreibende von Werken, die mit Wasserkraft Strom produzieren, eine Marktprämie beantragen. Dazumal wurde das Energiegesetz revidiert. 2021 gingen gemäss Angaben des Bundesamts für Energie (BFE) insgesamt 155 Millionen Franken an 30 Betreiber für 56 Grosskraftwerke.
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat diese Subventionen geprüft. «Der Bedarf und die Ziele der Marktprämie sind nicht transparent ausgewiesen», teilte sie am gestrigen Mittwoch mit. Die Subvention von Wasserkraft sei nicht zweckgebunden, weshalb die Zielwirkung nicht ohne Weiteres kontrolliert werden könne. Der aktuelle Handlungsspielraum sei zu gross.
Darum empfiehlt die EFK, dass die Mittelvergabe in Zukunft «generell eher restriktiv ausgestaltet und zurückhaltend gehandhabt» werden solle. Zudem bemängelt sie die fehlende Einsichtnahme des Bundesamts für Energie, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.