Swissair: Ex-Führung kommt juristisch ungeschoren davon
Die Swissair groundete im Oktober 2001. Nun steht fest: Die damalige Führung kommt ungeschoren davon – zumindest in juristischer Hinsicht.
Das Wichtigste in Kürze
- 2001 erlebte die Swissair ihr Grounding und hinterliess einen Scherbenhaufen.
- Die frühere Führung kommt aber ungeschoren davon – zumindest juristisch.
- Zu diesem Schluss kam heute Freitag das Bundesgericht.
14 ehemalige Führungskräfte der Swissair und SAirGroup haben nicht pflichtwidrig gehandelt. Dies, obwohl interne Darlehen nach dem Zusammenbruch der Fluggesellschaft Ende 2001 nicht zurückgezahlt werden konnten. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht.
Es hat die Verantwortlichkeitsklage der Swissair-Liquidatorin gegen ehemalige Verwaltungsräte, CEO und CFO wegen Pflichtverletzung in den Hauptpunkten endgültig abgewiesen. Damit werden die Urteile des Zürcher Handelsgerichts vom April 2018 bestätigt, wie am Freitag bekannt wurde.
Die Swissair-Liquidatorin hatte eine Schaden von rund 280 Millionen Franken geltend gemacht, wofür die Beklagten solidarisch hätten haften sollen. Die Gewährung von konzerninternen Darlehen stelle eine Pflichtwidrigkeit bei der Bewirtschaftung des aktiven Vermögens der Swissair dar, so die Begründung.
Nach dem Handelsgericht des Kantons Zürich stellt dies nun auch das Bundesgericht in Abrede. Die Rügen der Swissair-Liquidatorin sind laut Urteil des Bundesgerichts unbegründet. Mit den konzernintern gewährten Darlehen seien zumindest aus damaliger Betrachtung die Geschäftsinteressen der Swissair gewahrt worden.
Fehlende Argumente für Alternative
Der Flugbetrieb der Swissair habe im Interesse der Gläubiger unter allen Umständen aufrechterhalten werden müssen.
Zudem seien 9 der 14 beklagten ehemaligen Führungskräfte vom Handelsgericht zu Recht nicht als faktische Organe der Swissair eingestuft worden.
Die Verantwortlichkeitsklage habe sich deshalb gar nicht gegen diese Personen richten können wegen fehlender Passivlegitimation. Diese seien aus ihren Funktionen ausgeschieden, als die konzerninternen Darlehen noch marktkonform und damit unproblematisch gewesen seien.
Ab dem 1. Januar 2001 war dies zwar nicht mehr so. Ab diesem Zeitpunkt wäre die Airline nicht mehr berechtigt gewesen, konzerninterne Darlehen zu gewähren. Die übrigen Beklagten hätten also handeln müssen.
Allerdings versäumte es die Liquidatorin auch laut Bundesgericht, genau auszuführen, was die Handlungspflichten der Beklagten gewesen wären.
Swissair Grounding hinterliess einen Scherbenhaufen
Die Airline brach in Sommer 2001 nach einer gescheiterten Beteiligungsstrategie unter einem Schuldenberg von 17 Milliarden Franken zusammen.
Am 2. Oktober musste die Swissair kurz nach Mittag den Flugbetrieb einstellen, weil ihr das Geld fehlte, um den Flugtreibstoff zu bezahlen. Rund 260 Maschinen und mit ihnen rund 19'000 Passagiere blieben an diesem Tag am Boden.
Seit Mai 2003 befindet sich die Swissair in Nachlassliquidation. Rund 10'000 Gläubiger mit anerkannten Forderungen von rund 10 Milliarden Franken sind von der Pleite betroffen.